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Infos über den Rat der Samtgemeinde
Aufgaben
Wichtigstes Entscheidungsorgan der Samtgemeinde ist der Rat. Der Rat vertritt die Bürgerschaft und ist grundsätzlich für alle Angelegenheiten zuständig. Entlastet wird er jedoch durch die verschiedenen Fachausschüsse, die die Befugnis haben, Empfehlungen oder Anregungen an den Rat auszusprechen. Der Samtgemeindeausschuss kann bestimmte Entscheidungen auch selbst treffen.
Zusammensetzung
Am 12. September 2021 haben die Bürgerinnen und Bürger der Samtgemeinde Hanstedt die Mitglieder des Rates gewählt. Der aktuelle Rat der Samtgemeinde Hanstedt besteht aus 31 Mitgliedern: Samtgemeindebürgermeister Muus (kraft Gesetzes) und 30 von den Bürgerinnen und Bürgern gewählte Abgeordnete (davon 9 Abgeordnete von der CDU, 4 von der SPD, 5 von den GRÜNEN, 3 von der FDP, 8 von den UNS und 1 von dieBasis). Die CDU und die FDP schlossen sich zur CDU/FDP-Gruppe zusammen, die GRÜNE und die SPD schlossen sich zur GRÜNE/SPD-Gruppe zusammen. Die Ratsmitglieder wählen zu Beginn der fünfjährigen Amtsperiode aus ihrer Mitte eine*n Vorsitzende*n, die*der die Sitzungen leitet, hierzu wurde in der konstituierenden Sitzung am 25.11.2021 Herr Necdet Savural wiedergewählt.
Allgemeines
Der Rat berät und trifft Entscheidungen in allen wichtigen Angelegenheiten der Samtgemeinde. Er tut dies entweder auf Vorschlag der Verwaltung, auf Antrag der Ratsfraktionen oder Ratsgruppen sowie auf Empfehlung der Fachausschüsse. Der Rat hält sich dabei an genaue Regeln, die ein demokratisches, faires und transparentes Zustandekommen der Entscheidungen gewährleisten sollen. Sie sind im Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetz und in der Geschäftsordnung des Rates niedergelegt.
Die Sitzungen des Rates sind öffentlich. Interessierte Bürger*innen, sowie auch die Presse können die Debatten mit verfolgen. Die lokale Presse berichtet regelmäßig über die wichtigsten Ergebnisse der Sitzungen. Nur wenige Angelegenheiten, in denen schutzwürdige Daten zur Sprache kommen können, werden im nichtöffentlichen Teil einer Sitzung behandelt. Aus der Tagesordnung ist zu entnehmen, welche Punkte öffentlich und welche nicht öffentlich behandelt werden. Dieselben Spielregeln gelten auch für die Ausschüsse des Rates, lediglich die Sitzungen des Samtgemeindeausschusses sind nie öffentlich.
Die Sitzungstermine, Sitzungsorte und Tagesordnungen der öffentlichen Sitzungen werden jeweils eine Woche zuvor im Bekanntmachungskasten vor dem Rathaus öffentlich bekannt gemacht. Nachrichtlich erfolgt die Bekanntmachung auch in den 27 zusätzlichen Bekanntmachungskästen im Samtgemeindegebiet, in der lokalen Presse und im Ratsinformationssystem. Die Beratungsunterlagen für den öffentlichen Teil können von interessierten Bürger*innen eingesehen werden. Mit dem Ratsinformationssystem können Sie sich umfassend im Internet über Rats- und Ausschusssitzungen, Tagesordnungen und Mitglieder informieren. Daneben unterstützt es die Mitglieder des Rates und der Ausschüsse über einen passwortgeschützten Zugang bei der Wahrnehmung ihrer politischen Aufgaben.
(han/sp)
Ansprechpartner/in
Frau Astrid Blecken![]() | |
Sachbearbeiterin Ratsbüro und BeschaffungAmt / Bereich FB 1 - Finanzen und Innerer Service › Team Organisation Samtgemeinde Hanstedt - Rathaus, Zimmer 114 - Finanzen und Innerer Service // 1. OG Rathausstraße 1 21271 Hanstedt Telefon: 04184 803-64 Telefax: 04184 803-49 E-Mail: a.blecken@hanstedt.de | |
Frau Monika Kuhlmann![]() | |
Sachbearbeiterin Ratsbüro, Öffentlichkeitsarbeit und WahlenAmt / Bereich FB 1 - Finanzen und Innerer Service › Team Organisation Samtgemeinde Hanstedt - Rathaus, Zimmer 115 - Finanzen und Innerer Service // 1. OG Rathausstraße 1 21271 Hanstedt Telefon: 04184 803-65 Telefax: 04184 803-49 E-Mail: m.kuhlmann@hanstedt.de |