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Satzungen
Das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland gewährt in seinem Artikel 28 Abs. 2 S. 1 den Gemeinden und Samtgemeinden das Recht, alle Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft im Rahmen der Gesetze in eigener Verantwortung zu regeln. Die Bürgerinnen und Bürger haben damit über die unmittelbar von ihnen gewählten Räte das Recht, ein Ortsrecht zu schaffen, das das örtliche Leben und das Arbeiten der Verwaltung stark beeinflusst. Die "Gesetze" des Ortsrechts heißen Satzungen.
Auch die Bürgerinnen und Bürger der Samtgemeinde Hanstedt und ihrer sechs Mitgliedsgemeinden haben sich über die Räte ein Ortsrecht gegeben. Hier wird allen Bürgerinnen und Bürgern die Möglichkeit gegeben, sich schnell und umfassend über nahezu alle Regeln des kommunalen Wirkungskreises unterrichten zu können.
Die Satzungen werden im Amtsblatt für den Landkreis Harburg öffentlich bekannt gemacht.
Hier geht es zu den Satzungen der einzelnen Gemeinden:
Bei Fragen zu den einzelnen Satzungen wenden Sie sich bitte an die jeweilige Gemeinde.