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Auf eine gute Nachbarschaft
Hier finden Sie Informationen und Hinweise zu den Themen Lärmschutz, Straßenreinigung und Grünabfälle.
Über unseren Flyer "Bürgerinformation" finden Sie kurz zusammengefasst weitere Themen rund um Ihre Nachbarschaft und Ihre Pflichten als Anwohner.
Wer Rücksicht nimmt macht sich viele Freunde
Was die Pflege der Nachbarschaft angeht, so wird empfohlen, Lärm verursachende Gartenarbeit, wie z.B. das Mähen des Rasens, nach Möglichkeit nicht in der Mittagszeit zu erledigen. Es gibt zwar keine Vorschriften mehr, die das Rasenmähen in den Mittagsstunden untersagen, dennoch sollten Gartenbesitzer zwischen 13.00 Uhr und 14.00 Uhr auf solche Arbeiten, die Lärm verursachen, möglichst verzichten.
Verboten ist das Rasenmähen werktags zwischen 20.00 und 7.00 Uhr (Ausnahme: Geräte mit weniger als 88 dB, dann 22.00 bis 7.00 Uhr) sowie an Sonn- und Feiertagen.
Unverzichtbar ist das Zurückschneiden von Sträuchern (so genanntem Überwuchs), die über die eigenen Grundstücksgrenzen z.B. auf Gehwege hinüber gewachsen sind. Hier können für Fußgänger und Radfahrer potentielle Gefahren entstehen. In jedem Falle stellen überhängende Äste und Zweige Hindernisse dar. Dazu sollte es in keinem Falle kommen. Entfernen Sie als Grundstückseigentümer den Überwuchs bitte rechtzeitig und wenn Sie dabei eine elektrische Heckenschere oder gar eine Motorsäge benötigen – bitte nach Möglichkeit nicht in der Mittagszeit. Ihre Nachbarn werden es Ihnen danken!
Weitere Auskünfte erhalten Sie unter 04184 / 803 – 46.
Lästig aber dennoch notwendig –
die Straßenreinigung
Saubere Straßen und Gehwege dienen Ihrer Sicherheit! In der Samtgemeinde Hanstedt werden hierfür keine Gebühren erhoben. Daher ist es notwendig, dass Grundstückseigentümer selbst tätig werden.
Detaillierte Auskünfte über die Verordnung bzw. zur Straßenreinigungssatzung erhalten Grundstückseigentümer sowie Anlieger im Rathaus Hanstedt im Fachbereich Bauen und Infrastruktur unter der Rufnummer 04184 / 803 - 48.
Bei allen Bestimmungen muss bei jedem Einwohner der Samtgemeinde Hanstedt immer die Gewährleistung seiner eigenen Sicherheit sowie die seiner Mitmenschen oberste Priorität haben. Insbesondere im Winter, wenn Schnee und Eis den Fuß- und Autoverkehr stark behindern, wird eine Reinigung der Straßen und Gehwege dringend notwendig und zwar wochentags bis 7.00 Uhr sowie sonn- und feiertags bis spätestens 9.00 Uhr. Schädliche Chemikalien dürfen dabei nicht zum Einsatz kommen und Streusalz sollte nur in dringenden Ausnahmefällen verwendet werden. Im Bereich von Bäumen und begrünten Flächen bleibt die Verwendung von Streusalz jedoch tabu! Wenn eine Gefahr aufgrund von Glätte bei anhaltendem Tauwetter nicht mehr besteht, sollten Rückstände von Streumaterialien beseitigt werden, damit das Schmelzwasser ungehindert abfließen kann.
Gartenabfälle
Seit dem 31.03.2014 gibt es in Niedersachsen keine allgemeinen Brenntage mehr. Einzelerlaubnisse werden nur in begründeten Ausnahmefällen über das Amt für Abfallbeseitigung des Landkreises Harburg, zu erreichen unter 04171 / 693-0, erteilt.
Während des Jahres können Sie Ihre Gartenabfälle kostenfrei bei der Wertstoffannahmestelle des Landkreises Harburg, Vor dem Bruch 9, 21271 Hanstedt, zur weiteren Verwertung abgeben oder Sie nutzen die kostenpflichtigen Abfallsäcke für Grünabfälle. Bitte entsorgen Sie Ihren Gartenabfall in gar keinem Fall an abgelegenen Wald- oder Grünflächen!
Lassen Sie sich finden
Kennen Sie das? Sie fahren durch einen fremden Ort oder durch unbekannte Straßen und suchen ein bestimmtes Haus? Weil Hausnummern fehlen, zugewachsen oder in der Dunkelheit nicht ausreichend oder gar nicht beleuchtet sind, müssen mit dem Auto mitunter zwei bis drei Runden mehr gefahren werden, bis man sein eigentliches Ziel ausfindig gemacht hat. Sollte es sich bei dem Suchenden sogar um einen Krankenwagen handeln, können im schlimmsten Fall Menschenleben betroffen sein – und das nur, weil eine gut sichtbare Hausnummer gefehlt hat. Das kann jeden von uns betreffen.
Bitte sorgen Sie als Hauseigentümer dafür, dass Ihr Haus gut und schnell zu finden ist. Hausnummern müssen von der Straße aus gut lesbar sein und nicht von Sträuchern, Bäumen oder Vorbauten verdeckt werden. Nicht nur Postboten, Zeitungsausträger und der Paketdienst werden es Ihnen danken, auch Ihre Besucher werden sich sicherlich darüber freuen.
Was Sie im Einzelfall bei der Anbringung von Hausnummern beachten müssen, erfahren Sie unter Tel. 04184 / 803 - 48.
Die genauen Regelungen zu diesen Themen können Sie den unten beigefügten Satzungen entnehmen.