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Fundsachen

Allgemeine Informationen

Wenn Sie einen Wertgegenstand (das heißt einen Gegenstand mit einem Wert von mehr als 10 Euro) gefunden haben, müssen Sie diesen Fund abgeben. Anlaufstellen sind die Fundbüros der Kommunen. Dort wird eine Fundanzeige aufgenommen. Fundsache, der Fundort und die Fundzeit sowie ihre Personalien werden festgehalten, da Sie unter Umständen später Anspruch auf Finderlohn haben oder auf den Fund selbst, falls sich nach Fristablauf kein Besitzer feststellen lässt.

Aufbewahrung und Versteigerung

Das Fundbüro ist verpflichtet, Fundsachen mindestens sechs Monate lang aufzubewahren. Meldet sich der Besitzer innerhalb dieser Zeit nicht, so haben Sie als Finder/in Anspruch auf den gefundenen Gegenstand. Wird dieses Recht von Ihnen nicht wahrgenommen oder handelt es sich bei den Fundsachen um in öffentlichen Gebäuden oder Verkehrsmitteln gefundene Gegenstände, wird die Stadt oder die Gemeinde selbst Eigentümerin der Sachen.

Diese Fundsachen werden dann in größeren zeitlichen Abständen nach vorheriger Ankündigung durch das Fundbüro öffentlich versteigert. Die Einnahmen der Versteigerung fließen in den Haushalt der Gemeinde.

Tiere 

Auch Tiere gelten als Fundsache. Wenn Sie ein Tier gefunden haben, sollten Sie mit der zuständigen Kommune Kontakt aufnehmen und den Fund dort anzeigen. In Absprache mit der Gemeinde können Sie das Tier gegebenenfalls auch dort abgeben. Es wird dann üblicherweise zur weiteren Versorgung in einem Tierheim untergebracht.

Sie können Fundtiere auch ohne Anzeige direkt in einem Tierheim abgeben. Die Fundanzeige wird dann durch das Tierheim erledigt, da ohne Anzeige die Kommune nicht dazu verpflichtet ist, die Kosten der Unterbringung zu tragen.

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt bei der Samtgemeinde Hanstedt.

Welche Unterlagen werden benötigt?
  • Personalausweis
  • Fundgegenstand
Welche Gebühren fallen an?

Beim Abgeben eines gefundenen Gegenstandes fallen keine Gebühren an.

Bei Abholung eines Gegenstandes fällt eine Verwaltungsgebühr an. Maßgebend für die Höhe der Gebühr ist der Schätzwert der Fundsache.       

Zahlungsarten
  • Barzahlung
  • EC-Kartenzahlung
Welche Fristen muss ich beachten?

Der Fundgegenstand ist innerhalb von 6 Monaten im Fundbüro der Samtgemeinde Hanstedt abzuholen. Erfolgt die Abholung nicht innerhalb dieser Frist, geht das Eigentum an die Samtgemeinde Hanstedt über.


zuklappenAnsprechperson
Frau Christine Fey (bei Fundsachen)Standort anzeigen
Sachbearbeiterin BürgerbüroAmt / Bereich
FB 3 - BürgerserviceTeam Ordnung
Samtgemeinde Hanstedt - Rathaus, Zimmer 002 - Bürgerservice - Bürgerbüro // EG
Rathausstraße 1
21271 Hanstedt
Telefon: 04184 803-32
Telefax: 04184 803-49
E-Mail:
photo
Frau Jaymie Melina Müller (bei Fundsachen)Standort anzeigen
Sachbearbeiterin BürgerbüroAmt / Bereich
FB 3 - BürgerserviceTeam Ordnung
Samtgemeinde Hanstedt - Rathaus, Zimmer 002 - Bürgerservice - Bürgerbüro // EG
Rathausstraße 1
21271 Hanstedt
Telefon: 04184 80331
E-Mail:
photo
Frau Sandra Henkel (bei Fundsachen)Standort anzeigen
Sachbearbeiterin BürgerbüroAmt / Bereich
FB 3 - BürgerserviceTeam Ordnung
Samtgemeinde Hanstedt - Rathaus, Zimmer 003 - Bürgerservice - Bürgerbüro // EG
Rathausstraße 1
21271 Hanstedt
Telefon: 04184 803-33
Telefax: 04184 803-49
E-Mail:
photo
Frau Katja Rannow (bei Fundtieren)Standort anzeigen
Sachbearbeiterin Friedhofswesen und OrdnungAmt / Bereich
FB 3 - BürgerserviceTeam Ordnung
Samtgemeinde Hanstedt - Rathaus, Zimmer 103 - Bürgerservice // 1. OG
Rathausstraße 1
21271 Hanstedt
Telefon: 04184 803-46
Telefax: 04184 803-49
E-Mail:
photo
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