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Anzeige über einen gefundenen Gegenstand

Allgemeine Informationen

Falls Sie einen Gegenstand gefunden haben, können Sie diesen im Fundbüro im Rathaus, bei jeder Gemeindeverwaltung sowie auch bei der Polizei abgeben. Falls es sich um einen größeren Gegenstand, wie z. B. ein Fahrrad handelt, wird dieser nach vorheriger Abspache auch vom Bauhof abgeholt.

Der Finder einer Sache mit einem Wert von über 10 EUR ist gemäß der Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches verpflichtet, den Fund dem zuständigen Fundbüro anzuzeigen, falls er den Eigentümer nicht ermitteln kann.

Verfahrensablauf

Der Finder zeigt den Fund bei dem Fundbüro an. Mit Hilfe der Fundanzeige wird zum einen der Ort, Zeitpunkt und weiterer Verbleib der Fundsache geklärt. Gleichzeitig erklärt der Finder, ob er Finderlohn oder nach Ablauf von 6 Monaten Eigentumserwerb geltend machen möchte.

Rechtsgrundlage

§§ 965ff Bürgerliches Gesetzbuch


zuklappenAnsprechperson
Frau Jaymie Melina MüllerStandort anzeigen
Sachbearbeiterin BürgerbüroAmt / Bereich
FB 3 - BürgerserviceTeam Ordnung
Samtgemeinde Hanstedt - Rathaus, Zimmer 002 - Bürgerservice - Bürgerbüro // EG
Rathausstraße 1
21271 Hanstedt
Telefon: 04184 80331
E-Mail:
photo
Frau Christine FeyStandort anzeigen
Sachbearbeiterin BürgerbüroAmt / Bereich
FB 3 - BürgerserviceTeam Ordnung
Samtgemeinde Hanstedt - Rathaus, Zimmer 002 - Bürgerservice - Bürgerbüro // EG
Rathausstraße 1
21271 Hanstedt
Telefon: 04184 803-32
Telefax: 04184 803-49
E-Mail:
photo
Frau Sandra HenkelStandort anzeigen
Sachbearbeiterin BürgerbüroAmt / Bereich
FB 3 - BürgerserviceTeam Ordnung
Samtgemeinde Hanstedt - Rathaus, Zimmer 003 - Bürgerservice - Bürgerbüro // EG
Rathausstraße 1
21271 Hanstedt
Telefon: 04184 803-33
Telefax: 04184 803-49
E-Mail:
photo
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