Falls Sie einen Gegenstand gefunden haben, können Sie diesen im Fundbüro im Rathaus, bei jeder Gemeindeverwaltung sowie auch bei der Polizei abgeben. Falls es sich um einen größeren Gegenstand, wie z. B. ein Fahrrad handelt, wird dieser nach vorheriger Abspache auch vom Bauhof abgeholt.
Der Finder einer Sache mit einem Wert von über 10 EUR ist gemäß der Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches verpflichtet, den Fund dem zuständigen Fundbüro anzuzeigen, falls er den Eigentümer nicht ermitteln kann.