Inhaltsbereich
Der Wolf in der Samtgemeinde Hanstedt
© Doris Opitz/pixelio.deDurch die FFH-Richtlinie und das Bundesnaturschutzgesetz ist Niedersachsen verpflichtet, dem Wolf Schutz zu gewähren und sein Überleben dauerhaft zu sichern. Diese Tatsache spaltet die Gemüter vieler hier lebender Menschen.
In den vergangenen Wochen und Monaten ist es auch in der Samtgemeinde Hanstedt vermehrt zu Wolfssichtungen gekommen. Es sei jedoch dazu gesagt, dass es sich hier zurzeit noch um einzelne umherziehende Tiere und nicht um eine Rudelbildung handelt.
Das bedeutet aber dennoch für die Einwohner und Besucher der Samtgemeinde, dass einige Verhaltensweisen eingehalten werden sollten, um friedlich mit dem Wolf auszukommen.
Der Wolf ist für den Menschen normalerweise ungefährlich. Die Tiere gehen uns meist aus dem Weg - wobei junge Wölfe neugieriger sein können als ausgewachsene Tiere. Autos und Häuser werden vom Wolf nicht mit dem Menschen in Verbindung gebracht. Daher werden sie nicht als Bedrohung empfunden und nicht unbedingt gemieden.
Wölfe nutzen Siedlungsbereiche als normale Bestandteile ihres Lebensraumes - meist in der Dämmerung und Nacht, wenn sie vom Menschen weniger gestört werden, manchmal aber auch tagsüber. Auch in Gebieten, in denen Wölfe leben, kann man sich weiterhin frei bewegen.
Sprechen Sie auch mit Ihren Kindern über den Wolf. Für Kinder gelten die gleichen Verhaltenstipps wie für Erwachsene.
Achten Sie bei Spaziergängen mit Hunden in Wolfsgebieten darauf, dass Ihr Hund zu seinem eigenen Schutz immer in Rufweite ist und auf Zuruf gehorcht. Dies entspricht der allgemeinen Verpflichtung aus dem Niedersächsischen Gesetz über den Wald und die Landschaftsordnung (§33NWaldLG) und gilt für ganz Niedersachsen. Demnach muss dafür gesorgt werden, dass Hunde in der freien Landschaft nicht streunen oder wildern.
Ein unbeaufsichtigter Hund läuft Gefahr, von Wölfen als „fremder Wolf" angegriffen zu werden, der in ihr Revier eindringen will. Wie überall sonst auch gilt der allgemeine Leinenzwang vom 1. April bis zum 15. Juli. Bei einer direkten Wolfsbegegnung halten Sie ihren Hund an der kurzen Leine.
In Gebieten mit Wolfsvorkommen sollten Abfälle, die Fressbares enthalten, sicher verschlossen gelagert werden, um eine passive Anfütterung von Wölfen zu vermeiden.
Sollten Sie keinen entsprechenden Abfalleimer in der Nähe finden, z. B. bei einer Wanderung im Naturschutzgebiet, nehmen Sie doch Ihren Abfall bis zum nächsten sicher verschlossenen Abfalleimer mit. Das schon übrigens auch die Umwelt.
Sollten Sie sich damit sicherer fühlen, können Sie bei Spaziergängen in Wolfsgebieten auch Pfefferspray, eine Trillerpfeife oder einen "Schrill-Alarm" mit sich führen um die Tiere abzuschrecken.
Wenn Sie einem Wolf begegnen bewahren Sie Ruhe!
Beobachten Sie den Wolf und halten Sie - wie zu anderen Wildtieren - respektvollen Abstand. Fühlen Sie sich unwohl, ziehen Sie sich langsam mit Blickrichtung zum Tier zurück. Rennen Sie - wie auch bei Begegnungen mit unbekannten Hunden - nicht weg, das könnte den Jagdreflex auslösen.
Wenn das Tier Sie bemerkt, wird es sich in der Regel selbst zurückziehen, geben Sie ihm Zeit und Raum dazu. Der Rückzug erfolgt meist nicht in panischer Flucht. Der Wolf entfernt sich z. B. durch langsames Davontraben und dreht sich evtl. auch mehrfach um.
Wenn es die Situation zulässt, machen Sie Fotos. Verfolgen Sie das Tier aber nicht.
Es gelten die allgemeinen Regeln: Ruhe bewahren und abwarten, bis sich der Wolf zurückzieht.
Für den eigenen Rückzug empfiehlt es sich, den Wolf im Blick zu behalten, ein Fahrrad evtl. zu schieben und Pferde zu führen, falls sie nervös sind.
Autos oder andere Fahrzeuge werden von Wölfen und anderen Wildtieren meist nicht als bedrohlich empfunden, daher zeigen sie meist keine Scheu. Wenn man also im Auto sitzt und in die Hände klatscht, reagiert der Wolf ggf. nicht.
Füttern Sie das Tier unter keinen Umständen!
Locken Sie es nicht an, es könnte seine Vorsicht verlieren! Wer Wölfe füttert, gewöhnt die Tiere an die bequeme Nahrungsquelle. Dann können sie aufdringlich und evtl. gefährlich werden. Daher: Wölfe niemals füttern!
Junge Wölfe sind häufig neugieriger als ausgewachsene Wölfe. Folgt Ihnen ein Tier wider Erwarten, halten Sie an. Treten Sie möglichst selbstsicher auf. Gehen Sie eher auf das Tier zu als von ihm weg.
Machen Sie Lärm und versuchen Sie, das Tier einzuschüchtern, indem Sie sich z.B. groß machen, Arme und Kleidungsstücke schwenken, es anschreien oder auch mit Gegenständen bewerfen.
Melden Sie die Begegnung bitte an die Samtgemeinde Hanstedt, die nächste Wolfsberaterin oder den nächsten Wolfsberater oder direkt an die Wolfsbeauftragten der Landesjägerschaft unter: Tel. 0511-530430.
Quelle: Niedersächsischer Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz
Auf den unten verlinkten Internetseiten erhalten Sie weiterführende Informationen über den Wolf in Niedersachsen.
Wenden Sie sich auch gerne an das:
Wolfsbüro des NLWKN
Göttinger Chaussee 76 A
30453 Hannover
Tel: 0511/3034-3034
Mail: wolfsbuero@nlwkn-h.niedersachsen.de
(han/sp)