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Ratsinformationssystem
Vorlage - VO/02/2020/285
Sachverhalt: Die Gesellschafterversammlung der Kommunalen Wohnungsbaugesellschaft mbH Landkreis Harburg entscheidet in der nächsten Sitzung am 29.06.2020 über diverse Themen (siehe nachfolgende Aufstellung und Anlagen). Den drei Vertretern der Gemeinde Hanstedt ist wegen des Einstimmigkeitsprinzips nach § 138 NKomVG eine Weisung über das Abstimmungsverhalten zu erteilen. Die Vertreter üben das Stimmrecht einheitlich aus. Die Gesellschafter stellen die wirksame Stimmabgabe durch eine Weisung an ihre Vertreter in der Gesellschafterversammlung sicher.
Folgende Tagesordnungspunkte sind in der Gesellschafterversammlung zu beschließen bzw. zur Kenntnis zu nehmen:
TOP 5 Vorlage des Jahresbeschlusses 2019 und des Prüfungsberichts der BRB Revision und Beratung oHG vom 12.02.2020 Entscheidung über Annahme des Berichts des Aufsichtsrates Entscheidung über Empfehlung des Aufsichtsrates Beschluss: Jahresabschluss 2019 und Prüfbericht BRB Revision und Bratung oHG
TOP 6 Entlastung des Geschäftsführers
TOP 7 Entlastung des Aufsichtsrates
TOP 8 Sachstandsbericht der Geschäftsführung 8.1. Erläuterung zur Planungsrechnung / Wirtschaftsplan 2020 ff. 8.2. Aktueller Stand der Entwicklungen
TOP 9 Wirtschaftsplan einschließlich Investitionsprogramm 2020
Die drei Vertreter der Gemeinde Hanstedt werden den vorgenannten Tagesordnungspunkten, mit dem Vorbehalt eines entsprechenden Ratsbeschlusses am 07.07.2020, zustimmen.
Beschlussempfehlung: Die Vertreter der Gemeinde Hanstedt werden angewiesen, den zur Abstimmung anstehenden Tagesordnungspunkten in der nächsten Gesellschafterversammlung der Kommunalen Wohnungsbaugesellschaft mbH Landkreis Harburg am 29.06.2020 zuzustimmen. Finanzielle Auswirkungen:
Produkt:
Anlage/n:
TOP 5 Jahresabschluss 2019 nebst Anlagen TOP 6 Entlastung der GF TOP 7 Entlastung des Aufsichtsrates TOP 8 Bericht der GF nebst Anlage TOP 9 Beschluss Wirtschaftsplan 2020 ff. nebst aller Anlagen
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