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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/02/2020/262

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Der Verwaltungsausschuss hat sich zuletzt in seiner Sitzung am17.09.2019 mit der 3. Änderung des Bebauungsplans „Postillionseck“ mit örtlicher Bauvorschrift befasst. Er hat damals den Entwurfs- und Auslegungsbeschluss gefasst.

Der Entwurf der 3. Änderung des Bebauungsplans und die Begründung dazu haben von Montag, den 14. Oktober 2019 bis einschließlich Freitag, den 15. November 2019 gem. § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich ausgelegen. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden mit E-Mail vom 02.010.2019 und vom 02.12.2019 gem. § 4 Abs. 2 BauGB beteiligt und von der öffentlichen Auslegung benachrichtigt.

Aufgrund der öffentlichen Auslegung sind keine Stellungnahmen von Bürgerinnen und Bürgern eingegangen.

Die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange liegen vor. Sie müssen von der Gemeinde gem. § 3 Abs. 2 BauGB geprüft werden. Dazu ist als Anlage 1 eine Zusammenstellung der Stellungnahmen der Behörden beigefügt. Das Ergebnis der Prüfung ist vom Rat zu beschließen. Es wird denen, die die Stellungnahme abgegeben haben, mitgeteilt. Der Vorschlag für den Beschluss über das Prüfungs- und Abwägungsergebnis ist unter Ziffer 1 aufgeführt.

Aus dem vorgeschlagenen Beschluss ergibt sich keine Änderung des ausgelegten Entwurfs der 3. Änderung des Bebauungsplans.

Der Rat kann daher für die 3. Änderung des Bebauungsplans „Postillionseck“ den Satzungsbeschluss nach § 10 Abs. 1 BauGB fassen. Gegenstand dieses Beschlusses sind die 3. Änderung des Bebauungsplans und die Begründung dazu.

 

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussempfehlung:

  1. Der Rat beschließt die in der Anlage 1 zu dieser Sitzungsvorlage aufgeführten „Stellung­nahmen der Gemeinde“ zu den Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange.
  2. Der Rat beschließt die 3. Änderung des Bebauungsplans „Postillionseckmit örtlicher Bauvorschrift in der vorgelegten Fassung als Satzung und die Begründung dazu.

 

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Finanz. Auswirkung

 

 

 

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Anlagen

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