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Ratsinformationssystem

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/05/2019/199

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Schwindeweg“ in Evendorf ist die im Bebauungsplan dargestellter Straßenfläche gemäß § 6 Niedersächsisches Straßengesetz (NStrG) als öffentliche Verkehrsfläche (Straßenfläche) zu widmen.

 

Die zu widmende Straßenflächen sind im anliegenden Lageplan dargestellt.

Gemäß § 6 Abs. 5 NStrG wird die Widmung zum Zeitpunkt der Verkehrsübergabe öffentlich bekannt gemacht. 

 

Der Übernahmevertrag wird gerade vom Notar ausgearbeitet.

 

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussempfehlung:

 Der Fachausschuss empfiehlt dem Rat der Gemeinde Egestorf, folgenden Beschluss zu fassen:

 

Der Rat der Gemeinde Egestorf beschließt gemäß § 6 Niedersächsisches Straßengesetz die Straßenfläche im Bebauungsplan „Schwindewegin Evendorf als Gemeindestraße nach § 47 Niedersächsisches Straßengesetz zu widmen.  

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Finanz. Auswirkung

 

 

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Anlagen

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