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Ratsinformationssystem
Beschlussvorlage - VO/05/2019/199
Grunddaten
- Betreff:
-
Widmung der Straße im Geltungsbereich des Bebauungsplanes "Schwindeweg" in Evendorf
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Gemeinde Egestorf
- Bearbeitung:
- Susann Bartels
- verantwortlich:
- Bgm. Schreiber, Marko
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Geplant
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Ausschuss für Bauen, Planen, Wohnen und Umweltschutz der Gemeinde Egestorf
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Vorberatung
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12.11.2019
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Geplant
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Verwaltungsausschuss der Gemeinde Egestorf
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Vorberatung
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Geplant
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Rat der Gemeinde Egestorf
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Entscheidung
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05.12.2019
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Schwindeweg“ in Evendorf ist die im Bebauungsplan dargestellter Straßenfläche gemäß § 6 Niedersächsisches Straßengesetz (NStrG) als öffentliche Verkehrsfläche (Straßenfläche) zu widmen.
Die zu widmende Straßenflächen sind im anliegenden Lageplan dargestellt.
Gemäß § 6 Abs. 5 NStrG wird die Widmung zum Zeitpunkt der Verkehrsübergabe öffentlich bekannt gemacht.
Der Übernahmevertrag wird gerade vom Notar ausgearbeitet.
Beschlussvorschlag
Beschlussempfehlung:
Der Fachausschuss empfiehlt dem Rat der Gemeinde Egestorf, folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat der Gemeinde Egestorf beschließt gemäß § 6 Niedersächsisches Straßengesetz die Straßenfläche im Bebauungsplan „Schwindeweg“ in Evendorf als Gemeindestraße nach § 47 Niedersächsisches Straßengesetz zu widmen.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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269,7 kB
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