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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/02/2019/211

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Der Verwaltungsausschuss hat sich zuletzt in seiner Sitzung am 04.12.2018 mit der Änderung des Bebauungsplans „Postillionseck“ befasst. Er hat damals die Verwaltung beauftragt, den Aufstellungsbeschluss für die 3. Änderung des Bebauungsplanes Postillionseck vorzubereiten, um die Wohnbebauung mit drei Wohnhäusern auf dem Grundstück Hanseatenweg 32 in Hanstedt zu ermöglichen. Weiter wurde die Verwaltung beauftragt, einen städtebaulichen Vertrag zur Kostenübernahme mit dem Antragsteller vorzubereiten.

Diese Aufträge wurden inzwischen erfüllt. Da es in unmittelbarer Nähe des Grundstücks Hanseatenweg 32 zwei weitere, sehr große Grundstücke gibt, die die Möglichkeit der Nachverdichtung bieten, wurden auch die Eigentümer der Grundstücke Schloßstraße 42 (Flurstück 81/16) und Postillionseck 29 (Flurstück 77/19) angeschrieben, um deren Interesse an einer Änderung des Bebauungsplans abzufragen. Seitens der Eigentümer des Grundstücks Schloßstraße 42 besteht dieses Interesse. Mit den Eigentümern der Grundstücke Hanseatenweg 32 und Schloßstraße 42 wurde daher ein städtebaulicher Vertrag zur Kostenübernahme geschlossen.

Ziel der Planung ist eine Neuordnung und Nachverdichtung auf den o.a. Grundstücken durch Errichtung von Einzel- oder Doppelhäusern. Dazu werden die überbaubaren Grundstücksflächen im Änderungsbereich erweitert und die Grundflächenzahl von 0,2 auf 0,25 erhöht. Außerdem werden zur Sicherung des Baumbestands und zur Durchgrünung der Grundstücke im Süden bzw. im Westen der beiden Grundstücke die vorhandenen Bäume in einer Breite von 8 m mit einer Erhaltungsbindung festgesetzt. Der Inhalt der Änderung ergibt sich im Einzelnen aus dem als Anlage beigefügten Entwurf und der Begründung dazu.

Es wird vorgeschlagen, diese Änderung als „Bebauungsplan der Innenentwicklung“ gem. § 13a Baugesetzbuch (BauGB) im beschleunigten Verfahren aufzustellen. Auf die frühzeitige Beteiligung kann verzichtet werden. Der Öffentlichkeit wird jedoch vor der öffentlichen Auslegung Gelegenheit zur Unterrichtung und Äußerung gegeben.

 

Im Aufstellungsverfahren ist daher nach dem Aufstellungsbeschluss und der Unterrichtung der Öffentlichkeit der nächste Schritt im Aufstellungsverfahren für die 3. Änderung die öffentliche Auslegung des Entwurfs mit Begründung. Dafür ist der unten unter Ziffer 3 aufgeführte Entwurfs- und Auslegungsbeschluss erforderlich. Gegenstand des Beschlusses ist der als Anlage beigefügte Entwurf der 3. Änderung des Bebauungsplans mit Begründung.

 

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussempfehlung:

  1. Der Verwaltungsausschuss beschließt, die Aufstellung der 3. Änderung des Bebauungsplans „Postillionseckmit örtlicher Bauvorschrift als „Bebauungsplan der Innenentwicklung“ gem. § 13a Baugesetzbuch (BauGB). Der räumliche Geltungsbereich ergibt sich aus dem der SV (VO/02/2019/211) als Anlage beigefügten Entwurf.
  2. Die 3. Änderung des Bebauungsplans „Postillionseckmit örtlicher Bauvorschrift wird im beschleunigten Verfahren aufgestellt. Von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 Baugesetzbuch wird abgesehen. Die Unterrichtung der Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung mit der Möglichkeit, sich zur Planung zu äußern (§ 13a Abs. 3 Satz 1 Ziffer 2 BauGB) wird durchgeführt.
  3. Dem Entwurf der 3. Änderung des Bebauungsplans Postillionseckmit örtlicher Bauvorschrift und der Begründung dazu wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt und die öffentliche Auslegung gem. § 3 Absatz 2 Baugesetzbuch wird beschlossen.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen: keine

 

 

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Anlagen

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