Inhaltsbereich
Ratsinformationssystem
Vorlage - VO/05/2018/141
Sachverhalt:
Die Gemeinde Hanstedt informierte die Gemeindeverwaltung sowie die anderen Gemeinden darüber, dass die Änderung zur Gebührenfreiheit für Vereine (mit Sitz in der Samtgemeinde Hanstedt) für Werbeplakate, demnächst in ihren Rat ab 2019 beschlossen wird. Mit der Bitte zur Überprüfung und Änderung der eigenen Sondernutzungsgebührensatzung. Vereine der Samtgemeinde Hanstedt wurden in der Vergangenheit in der Gemeinde Egestorf für Werbeplakate nicht gebührenpflichtig. Die Satzung schließt die Vereine aber nicht aus.
Daher sollte eine Änderung der Sondernutzungsgebührensatzung erfolgen: …………………………………………………………………………………………………………… § 2 Gebührenschuldner (1) Gebührenschuldnerin/-schuldner sind
(2) Gebührenschuld entfällt für Sondernutzung nach § 2 Abs. 1 Nr. 2 Satzung über Erlaubnisse für die Sondernutzungen in Gemeindestraßen und Ortsdurchfahrten der Gemeinde Egestorf für Vereine, mit Sitz in der Samtgemeinde Hanstedt. (3) Mehrere Gebührenschuldnerinnen/ -schuldner haften als Gesamtschuldner. …………………………………………………………………………………………………...
Ergänzung zur Gebührentarif Tabelle:
Lfd. Nr. 4 wöchentlich 2,50 € einzufügen …………………………………………………………………………………………………..
Die Verwaltung wird eine Beschlussvorlage zur Satzungsänderung zum Rat der Gemeinde Egestorf vorlegen
Beschlussempfehlung: Der Ausschuss für Jugend, Sport, Kultur und Tourismus empfiehlt dem Rat der Gemeinde Egestorf folgenden Beschluss zu fassen: Der Rat der Gemeinde beschließt die 1. Änderung der Sondernutzungsgebührensatzung. Die Änderung tritt zum 01.01.2019 in Kraft.
|