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Vorlage - VO/02/2018/155
Sachverhalt: Die Förderrichtlinien für private und öffentliche Umweltschutzmaßnahmen der Gemeinde Hanstedt stammen aus dem Jahr 2008 mit einer Anpassung im Jahr 2013. Bislang werden nur Pflegemaßnahmen an Eichen gefördert. Es hat sich in den letzten Jahren auch ein Bedarf für andere, ortsbildprägende Baumarten abgezeichnet. Weiter wird angeregt, den Katalog von geförderten Umweltschutzmaßnahmen zu erweitern. Hier können z.B. Maßnahmen aufgenommen werden, die einen positiven Effekt auf Wildbienen und andere Insektenarten haben sowie gefährdete Vogelarten unterstützen.
Bislang werden Fördermittel für Pflegemaßnahmen an Eichen gewährt, weitere Baumarten werden damit ausgeschlossen. Die Fördersumme wurde unabhängig von der Anzahl der sanierten Bäume auf maximal 300,-- € begrenzt.
Es wird vorgeschlagen, die Höhe des Zuschusses abhängig von der Anzahl der Bäume zu staffeln und den Maximalzuschuss auf 1.000 € zu erhöhen. Damit würden Antragsteller von Hofgrundstücken stärker von der Richtlinie profitieren, für die der Zuschuss bezogen auf die Kosten bislang einen kaum spürbaren Effekt hatte.
Weiter wird vorgeschlagen, die Bezuschussung nicht nur auf Eichen zu beschränken, sondern auch andere Laubbäume einzubeziehen. In den letzten Jahren gab es für Buchen, Linden und Kastanien Nachfragen.
Als zusätzliche Ergänzung der Umweltrichtlinien ist die Aufnahme einer Pflege- und Erhaltungsverpflichtung für die Antragsteller vorgesehen. Bäume, für die Zuschüsse gewährt wurden, dürfen nur mit Zustimmung der Gemeindeverwaltung gefällt werden, ansonsten ist der Zuschuss zurück zu zahlen.
Der Entwurf der Förderrichtlinie sieht als neue Festsetzung unter § 5 “Sonstige Maßnahmen“ vor. Das sind Umweltschutzmaßnahmen, die in der Vergangenheit durch den NABU Salzhausen-Hanstedt oder sonstige Dritte ausgeführt wurde und im Interesse der Gemeinde Hanstedt liegen. Es liegt z.B. bereits ein Antrag des NABU Salzhausen-Hanstedt für das Jahr 2019 für die Erneuerung des Zaunes der Pachtfläche am Schillenberg (Schwalbenkolonie) vor. Möglich wäre auch, das Anlegung von Blühstreifen oder das Anbringen von Nistkästen für gefährdete Vogelarten zu fördern. Es ist vorgesehen, dass die neuen Förderrichtlinien zum 01.01.2019 in Kraft treten. Im Haushalt für 2019 wurde der Ansatz von 5.300,-- € gegenüber 2.100,-- € (2018) erhöht.
Beschlussempfehlung: Der Rat der Gemeinde Hanstedt beschließt die anliegende “Förderrichtlinien für die Vergabe von Haushaltsmitteln für private und öffentliche Umweltschutzmaßnahmen in der Gemeinde Hanstedt“ (Anlage der SV: VO/02/2018/155).
Finanzielle Auswirkungen: Erhöhung des Haushaltsansatzes für das Jahr 2019
Produkt: 55401 . 4318007 Zuweisung gem. Förderrichtlinien
Anlage/n:
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