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Ratsinformationssystem

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/02/2017/038

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Die Geschäftsordnung der Gemeinde Hanstedt wurde an das Niedersächsische Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) und an die Muster-Geschäftsordnung des Städte- und Gemeindebundes angepasst. Folgenden Änderungen haben sich ergeben:

 

§ 1 Einberufung des Rates

 

Die Absätze 1 und 2 wurden aus der Muster-Geschäftsordnung für die Nutzung von Ratsinformationssystemen übernommen. Abs. 3 wurde neu hinzugefügt. Darin wird geregelt, dass grundsätzlich donnerstags zu den Sitzungen der Gemeinde Hanstedt eingeladen wird. Die anderen Absätze verschieben sich entsprechend. In Abs. 4 wurden die beiden letzten Sätze gestrichen.

 

§ 2 Öffentlichkeit der Sitzungen

 

In Abs. 2 wurde der Satz „Aufzeichnungen auf Tonträger durch Dritte sind nicht zulässig.“ gestrichen. Hierzu gibt es eine Neuregelung in § 11 der Neufassung der Hauptsatzung.

 

§ 4 Sitzungsverlauf

 

Der regelmäßige Sitzungsverlauf wurde verkürzt.

 

§ 5 Sachanträge

 

Die Frist für die Einreichung von Sachanträgen wurde von 2 Wochen auf 16 Tage verlängert. Diese Änderung ergibt sich aus § 1 Abs. 3 der Geschäftsordnung. Die Zeit wird benötigt, um für die eingegangenen Sachanträge Sitzungsvorlagen zu erstellen und diese dann auf die Tagesordnung zu bringen. Ansonsten müssten die Anträge als Dringlichkeitsanträge behandelt werden.

 

§ 6 Dringlichkeitsanträge

 

In Abs. 2 wurden die Worte „der gesetzlichen Zahl“ gestrichen.

 

§ 10 Beratung und Redeordnung

 

In Abs. 4 wurden die Worte „insbesondere für Zuhörer in öffentlichen Sitzungen“ gestrichen.

 

§ 14 Abstimmung

 

Abs. 5 wurde an die Muster-Geschäftsordnung angepasst.

 

§ 15 Wahlen

 

Wurde an die Muster-Geschäftsordnung angepasst.

 

§ 18 Protokoll

 

In Abs. 3 wurden die Worte „zu übersenden“ in „elektronisch zur Verfügung zu stellen“ geändert. Diese Formulierung ist der Nutzung des Ratsinformationssystems geschuldet. In Abs. 7 wird die Reihenfolge der Unterschriften festgelegt. Gemäß den Ausführungsbestimmungen zu § 68 NKomVG ist in der Geschäftsordnung zu regeln, von wem und in welcher Reihenfolge das Protokoll unterzeichnet wird.

 

§ 19 Fraktionen und Gruppen

 

Die Absätze 1 und 2 der bisherigen Geschäftsordnung wurden gestrichen. Die folgenden Absätze wurden entsprechend neu nummeriert. Hierbei handelt es sich um eine Anpassung an die Muster-Geschäftsordnung.

 

§ 21 Einberufung des Verwaltungsausschusses

 

Abs. 2 wurde an die Nutzung des Ratsinformationssystems angepasst.

 

§ 23 Protokoll des Verwaltungsausschusses

 

Hier wurde ebenfalls die Formulierung angepasst und die Reihenfolge der Unterschriften geregelt.  

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Verwaltungsausschuss empfiehlt dem Rat der Gemeinde Hanstedt, folgenden Beschuss zu fassen:

 

Der Rat der Gemeinde Hanstedt beschließt die Neufassung der Geschäftsordnung für den Rat der Gemeinde Hanstedt.  

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

keine  

 

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Anlagen

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