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Vorlage - VO/05/2016/027
Sachverhalt: Die Gemeinde Egestorf hat in Ihrer Satzung über Erlaubnisse für Sondernutzungen in Gemeindestraßen und Ortsdurchfahrten die Nutzung über den Gemeingebrauch hinaus geregelt.
Auf Samtgemeindeebene sowie auf Bestreben einiger Mitgliedsgemeinden ist man anlässlich der Besprechung der Bürgermeister übereingekommen, sich diesem Thema in den Mitgliedsgemeinden anzunehmen und zu vereinheitlichen, in der Regel geht es hier um das Plakatieren an Straßen.
Eine Übertragung dieser Aufgabe auf die Samtgemeinde komme insoweit nur in Betracht, sofern alle Räte der Mitgliedsgemeinden sowie der Rat der Samtgemeinde diesem zustimmen. Die Räte der Gemeinden Brackel, Marxen und Undeloh haben bereits einen entsprechenden Beschluss gefasst.
Ein Vorteil einer einheitlichen Erledigung dieser Aufgabe ist, die Verwaltungen der Mitgliedsgemeinden durch Zuständigkeitsgerangel sowie die Erledigung von Standardaufgaben zu entlasten.
Beschlussvorschlag: Der Verwaltungsausschuss empfiehlt dem Rat der Gemeinde Egestorf, folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat der Gemeinde Egestorf beschließt, die Erlaubnisse für Sondernutzungen in Gemeindestraßen und Ortsdurchfahrten auf die Samtgemeinde Hanstedt zu übertragen. Finanzielle Auswirkungen: Keine.
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Anlage/n: Satzung über Erlaubnisse für Sondernutzungen in Gemeindestraßen und Ortsdurchfahrten der Gemeinde Egestorf vom 08.05.2014
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