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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/01/2014/395

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Das Waldbad Hanstedt ist sanierungsbedürftig. Die Wasserumwälzung entspricht nicht mehr den DIN-Vorschriften, die Filter sind unterdimensioniert, die technischen Anlagen sind zum Teil marode und die Beckenfolie hat ihre zugesicherte Nutzungsdauer nach fast 30 Jahren hinter sich. Bereits im Juli 2012 wurde von der “Deutschen Gesellschaft für das Badewesen“ ein Gutachten zum Zustand des Bades in Auftrag gegeben, das enormen Sanierungsbedarf aufzeigte. Es wurde im Ausschuss für Umwelt, Planen und Bauen am 19.09.2012 durch den Ingenieur, Herrn Pelzer, vorgestellt (siehe VO/01/2012/109).

 

Es wird vorgeschlagen, im Jahr 2015 einen Arbeitskreis aus Vertretern des Rates, des Schwimmbades, der DLRG, des Schwimmclubs Seevetal und der Verwaltung zu gründen, der die Prämissen für die Sanierung erarbeitet. Hierauf soll durch ein Planungsbüro ein Sanierungsvorschlag mit konkreter Kostenberechnung erarbeitet werden. Wenn der SG-Rat dieses Sanierungskonzept billigt, soll auf dieser Grundlage der Bauantrag im Jahr 2015 erarbeitet werden. Hierfür wurden für das Jahr 2015 rd. 30 % der geschätzten Planungskosten angesetzt (105.000,-- €). Wenn im Frühjahr 2016 die Baugenehmigung vorliegt, können die Arbeiten ausgeschrieben werden und zum Badsaisonende 2016 mit den Arbeiten begonnen werden. Hierfür wurden 1.430.000,-- € für die Bau- und Planungsleistung vorgesehen (hiervon 230.000,-- € Planungskosten). Für das Jahr 2017 wurden 565.000,-- € für die Baumaßnahme und restliche Planungsleistung eingeplant.

 

Diese geschätzten Kosten beinhalten nicht eine Sanierung des Gebäudes mit den sanitären Anlagen und Umkleiden sowie Pflasterarbeiten. Auch das Mutter-Kind-Becken ist nicht inbegriffen. Insofern kann sich nach der Vorplanung noch ein höherer Bedarf ergeben.

 

Eine Finanzierung erscheint zurzeit nur durch die Aufnahme von Krediten möglich. Wenn das Sanierungskonzept und die genauen Kosten feststehen, sollen die Mitgliedsgemeinden gebeten werden, einen finanziellen Beitrag an der Maßnahme zu leisten. Weiter ist das Waldbad vorsteuerabzugsberechtigt, d.h. die Mehrwertsteuer kann beim Finanzamt im Folgejahr geltend gemacht werden.

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Fachausschuss empfiehlt dem Rat der Samtgemeinde Hanstedt, folgenden Beschluss zu fassen:

 

Der Rat der Samtgemeinde Hanstedt beschließt, für die Planungsleistung für die Sanierung des Waldbades Hanstedt für das Jahr 2015 105.000,-- € im Haushalt bei dem Produktsachkonto: 42401 . 0963001 bereit zu stellen. Für die Sanierungsmaßnahme werden für das Jahr 2016 1.430.000,-- € und für das Jahr 2017 565.000,-- € für die Baukosten und Planungsleistungen vorgesehen.

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Finanz. Auswirkung

 

Finanzielle Auswirkungen:
siehe Beschlussvorschlag

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