Inhaltsbereich

Ratsinformationssystem

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/01/2013/228

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Sachverhalt

Sachverhalt:

Der Ausschuss für Soziales und Ordnung der Samtgemeinde Hanstedt hat am 22.08.2013 die Empfehlung gegeben, einen weiteren stv. Gemeindebrandmeister zu ernennen.

 

Die Sitzung der Ortsbrandmeister und stv. Ortsbrandmeister der Samtgemeinde Hanstedt hat am 08.08.2013 Herrn Matthias Becker zum stv. Gemeindebrandmeister gewählt. Die Voraussetzungen zur Ernennung liegen vor, wenn Herr Becker bis zum 31.10.2013 den Zugführerlehrgang erfolgreich absolviert. Sollte dieser Lehrgang nicht bis zum 31.10.2013 absolviert worden sein, sollte eine kommissarische Beauftragung erfolgen. Der Kreisbrandmeister wird am Verfahren beteiligt.

 

Dem Vorschlag der Ortsbrandmeister und stv. Ortsbrandmeister sollte nachgekommen werden.

 

1. Änderung des Sachverhaltes
Herr Matthias Becker beendet den Zugführerlehrgang am 08.11.2013. Eine Ernennung zum stv. Gemeindebrandmeister zum 01.11.2013 ist somit nicht möglich. Es muss ein neuer Ratsbeschluss gefasst werden. Herr Becker wird zunächst bis zum 31.12.2013 kommissarisch mit der Funktion des stv. Gemeindebrandmeisters beauftragt.

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Samtgemeindeausschuss empfiehlt dem Rat der Samtgemeinde Hanstedt, folgenden Beschluss zu fassen:

 

Der Rat der Samtgemeinde Hanstedt beschließt, Herrn Matthias Becker unter Berufung in das Beamtenverhältnis als Ehrenbeamter für die Dauer von 6 Jahren vom 01.01.2014 bis 31.12.2020 zum stv. Gemeindebrandmeister der Samtgemeinde Hanstedt zu ernennen.

 

Reduzieren

Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

Durch die Ernennung eines weiteren stv. Gemeindebrandmeisters fällt eine weitere Aufwandsentschädigung in Höhe von 80 € monatlich an. Haushaltsmittel sind noch ausreichend vorhanden.

Loading...