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ALLRIS - Vorlage

Anfrage aus der Politik - VO/01/2013/221

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Die FDP-Samtgemeinderatsfraktion hat die als Anlage beigefügte Anfrage gestellt.

 

Allgemeine Anmerkungen der Verwaltung

 

Zunächst kann ich bestätigen, dass sich der Nds. Landesrechnungshof im Rahmen von überörtlichen Prüfungen mit der Thematik „Strukturen, Organisation und Finanzbeziehungen bei Samtgemeinden und deren Mitgliedsgemeinden“ auseinandersetzt. Eine entsprechende Prüfung hat bei der Samtgemeinde und den Mitgliedsgemeinden bereits stattgefunden. Der entsprechende Prüfungsbericht ist in der Sommerpause eingegangen.

 

Vom August bis Oktober 2013 soll diese Prüfung unter dem Thema „Wirtschaftlichkeit von Samtgemeinden im Vergleich zu Einheitsgemeinden“ auch in der Samtgemeinde Hanstedt fortgesetzt werden.

 

Leider sind beiden Prüfungen gemein, dass die Zielsetzung dieser Prüfungen unklar bleibt.

 

Dies ist umso bedauerlicher, als natürlich das Hesse-Gutachten über die Kommunalstrukturen in Niedersachsen bekannt ist (Anlage 1 – Auszug über die Gemeindliche Entwicklung).

 

Die Gemeindebürgermeister und ich waren nach der ersten Prüfung irritiert, welche grundsätzlichen Schlüsse aus den sehr kurzen Interviews mit Bürgermeistern und den eher stichprobenartigen Prüfungen gezogen wurden. Dies wurde als unangemessen angesehen.

 

Aus Sicht der Samtgemeinde und ihrer Mitgliedsgemeinden hat es seitens des Landes Niedersachsen seit Gründung der Samtgemeinde Hanstedt vor mittlerweile über 40 Jahren keine Ambitionen gegeben, die Entwicklung der Samtgemeinde bzw. die Zusammenarbeit zwischen Samtgemeinden und Mitgliedsgemeinden nachhaltig zu begleiten. Die seinerzeit von der Weber-Kommission angenommene Entwicklung der so genannten „Durchgangsstation Samtgemeinde“ hin zur Einheitsgemeinde ist nicht eingetreten. Offensichtlich wurde dies bis in die jüngste Vergangenheit auch nicht als eine grundsätzlich zu regelnde Problematik angesehen, da es ansonsten sicherlich zu einer Überarbeitung und genaueren Formulierung des § 98 NKomVG gegenüber dem alten § 72 NGO gekommen wäre. Gerade die Formulierung von § 98 Abs. 4 NKomVG blieb inhaltlich gegenüber § 72 Abs. 4 NGO weitestgehend identisch.

 

Weiterer Anhaltspunkt für eine nicht bestehende Problematik ist aus meiner Sicht, dass bisherige Prüfungen der Mitgliedsgemeinden durch das zuständige Rechnungsprüfungsamt bzw. die Kommunalaufsicht und deren Prüfberichte der Samtgemeinde weder terminlich noch inhaltlich bekannt gegeben wurden. Ebenfalls erfolgten keinerlei ergänzende Hinweise an die Samtgemeinde.

 

Mithin oblag und obliegt die Ausfüllung der unbestimmten Rechtsbegriffe des § 98 NKomVG (bzw. ehemals § 72 NGO) und des § 110 Abs. 2 NKomVG den maßgeblichen Akteuren und Gremien auf Samt- und Mitgliedsgemeindeebene. Im Rückblick auf die Historie der Samtgemeinde Hanstedt ein nicht ganz unwesentlicher Faktor, welcher meiner Kenntnis nach aber nie zu irgendwelchen Beanstandungen durch die Kommunalaufsicht oder anderen Prüfungsinstanzen geführt hat.

 

Insofern kann ich seit Beginn meiner Amtsgeschäfte feststellen, dass die Regelungen des § 98 NKomVG und des § 110 Abs. 2 NKomVG eine wesentliche Rolle für meine Arbeit darstellen. Regelmäßige Abstimmungsrunden finden mit allen Mitgliedsgemeinden statt. Ebenso gibt es regelmäßige, bilaterale Abstimmungen mit den Mitgliedsgemeinden im Einzelfall. Übergeordnete Themen (z. B. Regionales Raumordnungsprogramm) werden gemeinsam erörtert. Trotz der zufrieden stellenden Haushaltssituation der Samtgemeinde und der Mitgliedsgemeinden immer auch mit dem Hintergrund die Haushaltswirtschaft sparsam und wirtschaftlich zu führen.

 

Die vom Fragesteller erwähnten monetären Einsparpotentiale zwischen 100.000 – 300.000 €/Jahr werden in einschlägigen Gutachten immer wieder genannt und sind ggf. ein schöner Nebeneffekt. Eine konkrete Höhe für die Samtgemeinde ist aber nur schwer zu ermitteln und sollte aus meiner Sicht bei der Diskussion und der Abwägung der inhaltlichen Argumente nicht im Vordergrund stehen, da Samtgemeinde und Mitgliedsgemeinden glücklicherweise finanziell vergleichsweise gut aufgestellt sind.

 

1.      Frage: Ist die Samtgemeindeverwaltung in Ansehung des Zukunftskonzeptes der Samtgemeinde Hanstedt darauf eingestellt, sich an der Untersuchung des Landesrechnungshofs zu beteiligen?

 

Ja. Der Niedersächsische Landesrechnungshof untersucht die Wirtschaftlichkeit von Samtgemeinden im Vergleich zu Einheitsgemeinden. Gegenstand der Prüfung ist die Frage, ob die Erledigung bestimmter Aufgabenbereiche durch Samtgemeinden aufgrund systembedingter Prozesse und Strukturen im Vergleich zu Einheitsgemeinden aufwandsintensiver ist. Ein erstes Abstimmungsgespräch findet Ende August statt. Die Erhebung der Daten soll in der Zeit von August bis Oktober d. J. erfolgen. Die Daten beziehen sich auf die Aufwandsstrukturen in den Bereichen Gremiendienst, Sitzungsgelder und Aufwandsentschädigungen, Haushalts- und Rechnungswesen, Erhebung von Abgaben, Kasse und Kindertagesstätten.

 

2.      Frage: Welche Einsparungsmöglichkeiten sieht die Samtgemeindeverwaltung noch durch weiteren Ausbau der interkommunalen Zusammenarbeit - vertikal und horizontal -?

 

Folgende Aufgaben würden sich im Rahmen einer interkommunalen Zusammenarbeit auf horizontaler Ebene anbieten: Gebäudewirtschaft, Bauhof,  Sitzungsdienst, Tourismus, Hausmeister, Kasse, Vollstreckung, Erhebung von Abgaben, Festsetzung der Grundsteuern, Bekanntmachungsblatt, Rufbereitschaftsdienst, Telefonzentrale, D 115, EDV, Datennetz EMA-Dienste von überall, Personalverwaltung, Personalabrechnung, Jugendarbeit, Bücherei, Kontrollen im Zusammenhang Verkehrssicherungspflicht (Straßen, Bäume, Spielplätze, RRB), Beschaffungen, Ausschreibungen, Freibad (gemeinsame Betriebsführung), Standesamt, Friedhöfe – Kuhlengräber

 

Folgende Aufgaben würden sich im Rahmen einer interkommunalen Zusammenarbeit auf vertikaler Ebene anbieten: Gebäudewirtschaft, EDV, Tourismus,  Bekanntmachungsblatt, Bauhof, Beschaffungen, Ausschreibungen, Vollstreckung

 

3.      Frage: Wie schätzt die Samtgemeindeverwaltung die bisherigen Angebote des Nds. Innenministeriums ein, die Fusion von Samtgemeinden sowie die Umwidmung mit Samtgemeinden in Einheitsgemeinden finanziell zu unterstützen?

 

Ins Niedersächsische Finanzausgleichsgesetz ist der Entschuldungsfonds aufgenommen worden.

3.1  Kommunen können vom Land Zins- und Tilgungshilfen von bis zu 75 v. H. ihrer aufgelaufenen Kassenkredite erhalten, d. h. der Höchstsatz kommt nur in Betracht, wenn er zum Haushaltsausgleich notwendig ist.

3.2  Voraussetzung ist, dass die Steuereinnahmekraft unterdurchschnittlich ist, wobei das Land Niedersachsen den Dreijahresdurchschnitt der jeweiligen Einwohnergrößenvergleichsgruppe betrachtet.

3.3  Voraussetzung ist weiterhin eine weit überdurchschnittliche Kassenkreditverschuldung. Das Land legt dabei mindestens 500 € je Einwohner zugrunde, wobei der Durchschnitt aller Kommunen am 31.12.2009 bei 294 € lag.

3.4  Weitere Voraussetzung ist, dass es trotz erheblicher Konsolidierungsbemühungen bisher nicht für einen Haushaltsausgleich gereicht hat.

3.5  Schließlich müssen die betroffenen Kommunen entweder zu einer Gebietsänderung bereit sein, die zu einer wesentlichen Verbesserung der Leistungsfähigkeit beiträgt, oder sie müssen ohne Gebietsänderung den Haushaltsausgleich wiederherstellen können.

 

Die Samtgemeinde hat Kassenkredite bislang nicht aufnehmen müssen, ferner ist der Haushalt der Samtgemeinde ausgeglichen, so dass aus dem Entschuldungsfonds keine finanziellen Mittel abgerufen werden können.

 

Entsprechende Prozesse aus einer Position der Stärke zu initiieren, so dass Gestaltungsmöglichkeiten gegeben sind, werden finanziell nicht unterstützt bzw. nur Prozesse auf Grundlage des NKomVZG, also die Zusammenarbeit über Samtgemeindegrenzen hinaus. In non-monetärer Form unterstützt die Regierungsvertretung Lüneburg entsprechende Prozesse. 

 

 

4.      Frage: Wie beurteilt die Samtgemeindeverwaltung die Auswirkung einer Umgliederung des Samtgemeindebereichs bei Wahrung der Interessen der bisherigen Mitgliedsgemeinden durch Einsetzung von Ortsvorstehern?

 

Zum einen gibt es zzt. keine Anzeichen, dass dieser Prozess durch das  Land Niedersachsen angeschoben wird.

 

D.h. die Initiative muss innerhalb der Samtgemeinde und der Mitgliedsgemeinden gewollt und gelebt werden.

 

Eine pauschale Aussage, welches Organisationsmodell am Ende dieses Prozesses steht und ob ggf. die Schaffung von Ortsräten oder die Bestellung eines Ortsvorstehers sinnvoller ist, ist deshalb nur schwer zu beurteilen. Klar dürfte sein, dass der administrative Aufwand (u.a. Sitzungen, Haushaltsaufstellung) bei der Schaffung von Ortsräten natürlich wieder deutlich höher wäre, als bei der Bestellung eines Ortsvorstehers.

 

Wichtig ist in jedem Falle, dass für die örtliche Gemeinschaft in den Gemeinden nach wie vor Ansprechpartner vorhanden sind. Ebenso wichtig ist, dass ausreichende Haushaltsmittel bereitgestellt werden, über deren Verwendung vor Ort entschieden wird.

 

Mit dem Zukunftskonzept und der Benennung eines Leitprojektes „Einheitsgemeinde“ ist durch den Samtgemeinderat in der vergangenen Legislaturperiode ein erster Schritt gemacht worden. Aufgrund der damaligen Zeitachse gab es jedoch keine entsprechenden Beschlüsse auf Gemeindeebene.

 

Leider sind die bisher angesetzten Termine i.S. Zukunftskonzept, die sich sowohl an den Rat der Samtgemeinde, als auch an die Räte der Mitgliedsgemeinden richteten, mangels Teilnehmeranmeldungen nicht zustande gekommen.

 

Deshalb ist es aus meiner Sicht zum jetzigen Zeitpunkt wenig zielführend die Auswirkungen theoretischer Entwicklungen aufzuzeigen, ohne die Gemeinden einbezogen zu haben.

 

Deshalb werde ich als nächsten sinnvollen Schritt die Bürgermeister zu einem Gespräch einladen, um mit dem zuständigen Mitarbeiter der Regierungsvertretung Lüneburg die Entwicklung der Kommunalstrukturen in Niedersachsen zu erörtern. Dieser begleitet aktuell bereits Kommunen, die sich in einem offenen Diskussionsprozess über ihre zukünftigen Organisationsstrukturen befinden (u.a. auch die SG Ilmenau und ihre Mitgliedsgemeinden).

 

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