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Ratsinformationssystem

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/02/2013/166

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Für den Haushalt 2012 der Gemeinde Hanstedt wurden Budgets eingerichtet.

Ein Budget umfasst grundsätzlich ein Produkt. Hier sind alle Aufwendungen und Auszahlungen untereinander deckungsfähig. § 19 Abs 1 und 3 GemHKVO.

Über- und außerplanmäßige Aufwendungen / Auszahlungen entstehen somit nur dann, wenn das gesamte Budget überschritten ist.

Bei den in der Anlage aufgeführten Budgets / Produkten ist dieses nach Aufstellung der Jahresrechnung 2012 aufgetreten.

In der Haushaltssatzung wurde festgelegt, dass üpl./apl. Ausgaben bis 3.000 € als unerheblich im Sinne des § 117 I NKomVG gelten, diese werden dem Rat zur Kenntnis gegeben. Über die restlichen Überschreitungen muss der Rat beschließen. § 117 NKomVG – einige wurden bereits im lfd. Haushaltsjahr beschlossen.

Erläuterungen zu den einzelnen Ursachen sind aus den Berichten der Produktverantwortlichen zur Jahresrechnung zu entnehmen.

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Fachausschuss empfiehlt dem Rat der Gemeinde Hanstedt folgenden Beschluss zu fassen:

 

Der Rat der Gemeinde Hanstedt beschließt die über-/außerplanmäßigen Ausgaben zum Haushalt 2012. Eine Deckung ist im Gesamthaushalt gewährleistet.

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Anlagen

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