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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/01/2013/190

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Im Bereich der Kinderbetreuung hat sich in den letzten Jahren enorm viel getan. Begrenzte sich diese Aufgabe der Samtgemeinde noch vor wenigen Jahren im Wesentlichen auf die Betreuung von 3 – 6-jährigen Kindern vorrangig für 4 Stunden am Vor- oder Nachmittag, so hat sich die Kinderbetreuung nicht nur stundenmäßig von 4 auf bis zu 10 Stunden täglich ausgeweitet, sondern auch im Bezug auf das Alter der betreuten Kinder gibt es eine wesentliche Erweiterung von heute 6 Monaten bis 11 Jahren. Auch ist das Betreuungsangebot keine freiwillige Leistung der Kommunen, sondern es besteht seit 1996 ein Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz für alle 3-Jährigen im Kindergarten und ab August 2013 zusätzlich für alle 1-jährigen Kinder in der Krippe. Darüber hinaus ist seit 2007 das letzte Kindergartenjahr vor der Einschulung beitragsfrei.

 

Auf dieser Grundlage hat sich auch in der Samtgemeinde Hanstedt in Sachen Kinderbetreuung vieles verändert. Das Betreuungsangebot wurde in den letzten Jahren zum einen bedingt durch die gesetzlichen Vorgaben, vor allem aber aufgrund der veränderten Nachfrage, deutlich ausgebaut. Der steigende Bedarf führte zu einer deutlichen Ausweitung der Öffnungszeiten im Kindergartenbereich, Neueinrichtung der Krippe mit inzwischen sprunghaft ansteigendem Platzangebot sowie auch einem verstärktem Ausbau im Bereich der nachmittäglichen Betreuung für Grundschulkinder.

 

Seit der Einführung der Doppik im Jahre 2009 hat sich das Budget für die Kinderbetreuung bei der Samtgemeinde von 707.300 € bis heute in 2013 auf 1,532 Mio. € mehr als verdoppelt. Waren es 2009 noch ca. 87,5 % der Gesamtkosten, die an das Rote Kreuz als Hauptbetreiber flossen, macht deren Anteil heute nur noch ca. 70 % aus, da neben der Kirche auch die Gemeinde Brackel und 2 freie Träger wie Schlossstrasse e.V. und Birkenlund e.V. sowie sonstige Träger innerhalb und außerhalb des Landkreises Zuweisungen der Samtgemeinde erhalten.

 

Neben diesen weiteren Trägern wurde auch das Angebot in den DRK-Tagesstätten stetig erweitert und den veränderten Bedürfnissen der Eltern angepasst. Der Bedarf an Früh- und/oder Spätdiensten (teilweise mit Mittagessen) steigt beständig an und wird zwischenzeitlich auch bereits im Krippenbereich nachgefragt. Die 15 Krippenplätze auf dem Geidenhof wurden in 2011 mit einer Krippengruppe in Schätzendorf und in 2012 mit einer Gruppe in Asendorf ergänzt. Diese derzeit vorhandenen 45 Krippenplätze verdoppeln sich in 2013/14 durch die 2 geplanten Gruppen am DRK-Zentrum und der einen Gruppe in Brackel auf insgesamt 90 Plätze.

 

Durch den Bau der Mensa an der Grundschule in Hanstedt verlagert sich die nachmittägliche Betreuung der Schulkinder ab dem Schuljahr 2013/2014 komplett an die Schule in der Buchholzer Straße. Bisher gab es noch je eine nachmittägliche Gruppe in den Kindergärten Alte Schulstraße und Am Steinberg. Die dort dann frei werdenden ca. 40 Plätze werden dringend benötigt, um den Bedarf an Ganztagsplätzen im Kindergartenbereich abdecken zu können. Da die Betreuung in den Krippen ganztags stattfindet, benötigen fast alle Krippenkinder, die in den Kindergarten überwechseln, auch dort eine ganztägige Betreuung. Aus diesem Grunde wurden bereits zum Februar 2013 in Marxen 25 Vormittagsplätze in Ganztagsplätze umgewandelt und auch in Asendorf besteht hier Handlungsbedarf, so dass für August 2013 zunächst eine Kleingruppe mit 12 Kindern dort ganztags betreut werden soll und entsprechende Plätze umgewandelt werden. Zusätzliche Betreuungsplätze müssen hierdurch nicht geschaffen werden, aber die Betreuungszeit verlängert sich und damit auch die Arbeitszeit des Betreuungspersonals.

 

Herr Grewe vom DRK Winsen/Luhe hat in der letzten Sitzung des Fachausschusses die Betreuungskosten des DRK sehr detailliert dargelegt. Demnach beträgt der Anteil der Personalkosten allein 85,7 % der Gesamtkosten. Die Verwaltungskostenpauschale des DRK macht 2,84 % aus und die restlichen gut 10 % verteilen sich in fast gleichmäßigen Anteilen auf die Reinigung, das Essen und die sonstigen Kosten wie z.B. Spiel-, Bastel- und Büromaterial incl. EDV, Telefon, Literatur, Schulungen, etc.

 

Laut seiner Darstellung ist die stetige Steigerung der Zuweisung an das DRK im wesentlichen auf das ständig gestiegene bedarfsgerechte Angebot der Samtgemeinde Hanstedt zurückzuführen. Das zeigt insbesondere auch die im Verhältnis zur allgemeinen Kostensteigerung gesunkene Verwaltungskostenumlage. Natürlich sind auch die Personalkosten angestiegen, denn das DRK zahlt Tariflöhne und gibt die Steigerungen an die Kommunen weiter, aber der Personalschlüssel jeder einzelnen Einrichtung/Gruppe orientiert sich zu 100% an dem gesetzlich vorgeschriebenen Bedarfsstundensatz und der geforderten Qualifikation der Betreuungskräfte. Nur wenn diese eingehalten werden, können die Zuschüsse des Landes in Anspruch genommen werden. Puffer werden hier vom DRK nicht eingerechnet.

 

Gemäß der prozentualen Aufstellung von Herr Grewe verteilen sich die Gesamtkosten des DRK inklusive des Essengeldes wie folgt:

 

Samtgemeinde                             49,2 %

Land Niedersachsen                            24,3 %

Elternbeiträge                                           26,5 %.

 

Bereinigt man die Gesamtkosten um das Essensgeld, dass zu 100 % von den Eltern zu tragen ist, und rechnet man die bei der Samtgemeinde eingehenden Pauschalen des Landes für das beitragsfreie Kindergartenjahr mit ein, so verteilen sich die Anteile wie folgt:

 

Samtgemeinde                             48,4 %

Land Niedersachsen                            28,8 %

Elternbeiträge                                          22,8 %.

 

Die Kosten für die Gebäude und die Außengelände mit Spielplatz sowie die Bewirtschaftung werden in der Regel von der Samtgemeinde Hanstedt getragen und sind hier noch nicht mit berücksichtigt worden und würden den Anteil der Samtgemeinde weiter erhöhen.

 

In der Regel geht man von einer Drittelfinanzierung von Kommune, Land und Eltern aus. Davon sind wir in der Samtgemeinde Hanstedt weit entfernt. Die Gebührensatzung der Samtgemeinde stammt aus dem Jahre 2004 und wurde seitdem nur bezüglich der Definition des anrechenbaren Einkommens und zur Erweiterung der Gebührenstaffel auf eine 8-stündige Ganztagsbetreuung sowie gestaffelte Stundensätze für die Früh- oder Spätbetreuung erweitert. Die Gebühren an sich wurden seit dieser Zeit nicht verändert. Auch wurde die Satzung nicht an Neuerungen oder gesetzliche Änderungen angepasst. Die Kinderbetreuung in der Krippe findet sich in der Satzung bisher nicht wieder. In Ermangelung einer eigenen Gebührentabelle wird seit Jahren auch in der Krippe die gleiche Gebühr wie im Kindergarten erhoben, obwohl sich die Voraussetzungen und die Kosten beider Einrichtungen wesentlich unterscheiden. Auch ist eine Vergleichbarkeit mit den Nachbarkommunen nicht mehr gegeben, da diese für die Krippe in der Regel bis zum 1,5-fachen Gebührensatz der Kindergärten erheben. Hier ist über die Jahre ein erhebliches Ungleichgewicht entstanden.

 

Auch hat Herr Grewe mit der folgenden Aufstellung deutlich gemacht, wie sich die Elternbeiträge über die fünf Einkommensstufen, die die Gebührensatzung der Samtgemeinde Hanstedt vorsieht, verteilen:

 

              Stufe 1  (bis   1.500 € Bruttoeinkommen)              22,4 %

              Stufe 2  (bis   2.300 € Bruttoeinkommen)              13,1 %

Stufe 3  (bis   3.100 € Bruttoeinkommen)              12,1 %

              Stufe 4  (bis   3.850 € Bruttoeinkommen)              10,8 %

              Stufe 5  (über 3.850 € Bruttoeinkommen)              41,6 %

 

Diese Aufstellung macht deutlich, dass über die Hälfte des Gebührenaufkommens von den unteren Einkommensgruppen aufgebracht wird und die andere knappe Hälfte (über 40 %) ohne weitere Staffelung von den höheren Einkommen oder den Doppelverdienern kommt. Auch hier liegt eine ungleiche Verteilung der Beiträge vor. Ebenso ist bei den heutigen Familieneinkommen die Endstufe von 3.850 € Bruttoeinkommen nicht mehr zeitgemäß. Dies zeigen auch die Vergleiche mit anderen Kommunen, die größtenteils über wesentlich mehr Stufen verfügen und deren Endstufe ebenfalls höher liegt.

 

Die Gebührenhöhe wird gemäß der Satzung nach einer Selbsterklärung der Eltern und Prüfung der entsprechenden Nachweise durch die Samtgemeinde Hanstedt bei Eintritt des Kindes in die Kindertagesstätte festgesetzt. Laut Satzung sind die Eltern zwar verpflichtet, Einkommensänderungen zeitnah mitzuteilen, aber dies erfolgt nur sehr selten. Auch wurde von der Möglichkeit einer Nachprüfung durch die Samtgemeinde bisher kein Gebrauch gemacht, so dass vor allem bei Kindern, die über einen längeren Zeitraum die Krippe und anschließend den Kindergarten besuchen, keine verlässliche Aussage über die aktuell richtige Einstufung getroffen werden kann.

 

Bevor die Samtgemeinde Hanstedt weitere detaillierte Kostenanalysen vorlegt, um über Einsparungsmöglichkeiten, Qualitätssteigerungen oder Gebührenanpassungen zu diskutieren, sollten vorerst diese dargelegten Unklarheiten und die sich dadurch teilweise ergebenden Ungerechtigkeiten ausgeräumt werden. Es wird daher vorgeschlagen, die Kindertagesstättensatzung mit Gebührensatzung in zwei Teilschritten zu überarbeiten, die sich wie folgt aufteilen:

 

1. Änderungsabschnitt:

 

-                        Im ersten Schritt werden zum Beginn des nächsten Kindertagesstättenjahres (01.08.2013) die Satzungen den aktuellen gesetzlichen Regelungen angepasst.

-                        Es wird eine eigene Gebührenstaffel für die Krippen geschaffen.

-                        Es werden zusätzliche Gebührenstufen für die oberen Einkommensgruppen hinzugefügt

-                        Es wird eine Überprüfung der aktuellen Einkommen aller Eltern vorgenommen, die dann jährlich zu wiederholen ist.

 

2. Änderungsschritt:

 

-                        Nach Abschluss mindestens eines kompletten Jahres erfolgt eine neue Gebührenkalkulation auf der Grundlage der neuen Zahlen und Fakten. Dabei sind auch die kompletten Gebäudekosten mit zu berücksichtigen.

-                        Die Verteilung der Kostenanteile zwischen Land – Samtgemeinde – Eltern wird neu dargestellt.

-                        Die Verteilung des Gebührenaufkommens auf die Einkommensstufen ist neu darzulegen.

-                        Die Belegungszahlen der verschiedenen Betreuungsgruppen sind auszuwerten.

-                        Die Qualitätsstandards sind zu überprüfen.

 

Im ersten Schritt wären danach vor allem die Regelungen des Kindertagesstättengesetzes (KiTaG) in die Satzung aufzunehmen, das in den vorhandenen Satzungen noch keine Erwähnung findet. Dazu gehören vor allem der gesetzliche Anspruch bei der Aufnahme und die Trennung nach Krippe und Kindergarten. (s. Anlage 1) Hierbei werden die Träger der Kindertagesstätten, deren Leiter/innen und die Elternvertreter in geeigneter Weise mit einbezogen.

 

Die Gebühren für die Betreuung der 1 – 3-jährigen Kinder in Krippen ist in die Gebührentabelle neu aufzunehmen, so wie es in fast allen anderen Kommunen des Landkreises Harburg und darüber hinaus üblich ist. Der Faktor beträgt in der Regel zwischen dem 1,1- bis 1,5-fachen der Kindergartengebühren, wobei sich die meisten Kommunen auf den1,5-fachen Wert festgelegt haben. Während im Kindergarten 25 Kinder in einer Gruppe betreut werden, sind es in der Krippe lediglich 15 Kinder. Außerdem stehen für die Betreuung einer Gruppe im Kindergarten derzeit 2 Betreuungskräfte zur Verfügung, in der Krippe sind es in Hanstedt 2,5 Kräfte. Aus diesem Grund wird vorgeschlagen, die Gebühren für die Krippe in der Samtgemeinde Hanstedt mit dem 1,2-fachen der Kindergartengebühr festzusetzen. (s. Anlage 2)

 

Des Weiteren werden vorerst 3 weitere Staffeln in die Gebührentabelle aufgenommen, um insbesondere auch die Doppelverdiener im Verhältnis zu den Geringverdienern und Alleinerziehenden gerechter an dem Gebührenaufkommen zu beteiligen. In anderen Kommunen gibt es bis zu 20 Staffeln. (s. Anlage 3) Weitere Details zum Vergleich der Gebühren mit den Nachbarkommunen werden in der Sitzung noch ausführlich dargestellt.

 

Nach dem Ratsbeschluss über die neuen Satzung sollten alle Eltern mit einem Anschreiben über die Neuerungen informiert werden. Gleichzeitig sollten sie in diesem Schreiben aufgefordert werden, ihr aktuelles Familieneinkommen mit den erforderlichen Unterlagen (Einkommenssteuerbescheid  o.ä.) bis zum Beginn des neuen Kindergartenjahres nachzuweisen. Wer dieser Verpflichtung, die in die Satzung aufzunehmen ist, nicht nachkommt, wird automatisch in der höchsten Stufe eingestuft.

 

Erst wenn alle diese Schritte umgesetzt und entsprechend ausgewertet wurden, sollte über eine grundsätzliche Änderung der Gebühren oder eine gesamte Neustrukturierung nachgedacht werden, da nur nach diesem ersten Anpassungsschritt eine gerechtere Verteilung der Gebühren vorliegt und erst auf dieser Grundlage eine weitere Vorausberechnung sinnvoll und aussagekräftig ist.

 

In der Zwischenzeit können neben einer neuen Kosten- und Gebührenkalkulation auch neue Ziele für die Kinderbetreuung in der Samtgemeinde Hanstedt erarbeitet werden, um ggfs. Einsparungsmöglichkeiten zu prüfen und Qualitätsstandards bewerten und neu gestalten zu können. Hier geht es dann um Gruppengrößen, Zahl der Betreuungskräfte, Feste Betreuungskräfte für die Einrichtungen oder Hilfskräfte im Rahmen des Bundesfreiwilligendienstes. Alle diese Dinge müssen auf ihre finanziellen Auswirkungen hin geprüft werden und können dann auch als Grundlage oder Zielvorstellung in das zu erarbeitende Kinderbetreuungskonzept der Samtgemeinde Hanstedt mit einfließen.

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

             

Der Fachausschuss empfiehlt dem Samtgemeindeausschuss, folgenden Beschluss zu fassen:

 

Der Samtgemeindeausschuss beauftragt den Samtgemeindebürgermeister mit der Erstellung einer neuen Kindertagesstätten- und Gebührensatzung zum 01.08.2013 in der zunächst folgende Kriterien schwerpunktmäßig zu berücksichtigen sind:

 

1. Anpassung an die neuen gesetzlichen Regelungen

2. Einführung einer Gebührenstaffel für Krippen mit dem 1,2-fachen Satz der  Kindergärten

3. Erweiterung der Einkommensstaffelung auf 8 Stufen

 

Darüber hinaus sind die aktuellen Einkommen aller Eltern von Kindern aus den Betreuungseinrichtungen der Samtgemeinde Hanstedt zu überprüfen.

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Anlagen

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