Inhaltsbereich

Ratsinformationssystem

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/02/2013/135

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Sachverhalt

Sachverhalt:

Der Bauherr beantragt für den Neubau von 2 Carportanlagen, hier betrifft es die südliche Fläche parallel zur „Lindenallee“ auf dem Grundstück „Lindenallee 6 in Hanstedt“ eine Befreiung von der Festsetzung des Bebauungsplanes (B-Planes) „Hanstedt-Ortsmitte“ Teil II.

 

Es ist geplant, dass Doppelcarport komplett in der nicht überbaubaren Grundstücksfläche zu errichten (siehe Lageplan). Gemäß § 1 der Textlichen Festsetzungen sind Nebenanlagen in diesem Bereich ausgeschlossen.

 

Gem. § 31 (2) Nr. 2 Baugesetzbuch (BauGB) kann von den Festsetzungen des B-Planes befreit werden, wenn die Abweichung städtebaulich vertretbar ist. „Städtebaulich vertretbar“ ist die Vereinbarkeit mit einer geordneten städtebaulichen Entwicklung. Was städtebaulich vertretbar ist, beurteilt sich danach, ob die Abweichung ein nach § 1 BauGB zulässiger Inhalt des B-Planes sein könnte. Diese Frage ist nicht abstrakt zu beurteilen, sondern anhand der konkreten Gegebenheiten sowie danach, ob das Leitbild einer geordneten städtebaulichen Entwicklung gewahrt bleibt, das dem konkreten Plan zugrunde liegt, von dessen Festsetzun-gen abgewichen werden soll.

 

Lt. B-Plan ist die Errichtung von Nebenanlagen in den nicht überbaubaren Grundstücks-flächen nicht zulässig, so dass baurechtlich kein Grund ersichtlich ist, in diesem Fall einer Befreiung zuzustimmen. Hinzukommt, dass bei der Planung der Bebauung diese Festsetzung hinreichend bekannt war.

 

Es wird empfohlen, der Befreiung nicht zuzustimmen.

 

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Fachausschuss empfiehlt dem Rat der Gemeinde Hanstedt, folgenden Beschluss zu fassen:

 

Der Rat der Gemeinde Hanstedt beschließt, der beantragten Befreiung für die Überschreitung der im B-Plan „Hanstedt-Ortsmitte“ Teil II festgesetzten Baugrenze für den Neubau eines Doppelcarports; betreffend die Fläche südlich, parallel zur „Lindenallee“ auf dem Grundstück „Lindenallee 6 in Hanstedt“, nicht zuzustimmen.

Reduzieren

Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

Es werden keine Haushaltsmittel in Anspruch genommen.

Reduzieren

Anlagen

Loading...