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Beschlussvorlage - VO/02/2013/135
Grunddaten
- Betreff:
-
Antrag auf Befreiung von der Festsetzung des Bebauungsplanes "Hanstedt-Ortsmitte" Teil II
- Überschreitung der Baugrenze, Lindenallee 6 in Hanstedt
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- _FB 4 Bauen, Ver- und Entsorgung, Sport
- Bearbeitung:
- Diana Moje
- verantwortlich:
- Moje, Diana
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Umwelt, Planen und Bauen der Gemeinde Hanstedt
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Vorberatung
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24.01.2013
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Erledigt
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Verwaltungsausschuss der Gemeinde Hanstedt
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Vorberatung
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Erledigt
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Rat der Gemeinde Hanstedt
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Entscheidung
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05.02.2013
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Der Bauherr beantragt für den Neubau von 2 Carportanlagen, hier betrifft es die südliche Fläche parallel zur Lindenallee auf dem Grundstück Lindenallee 6 in Hanstedt eine Befreiung von der Festsetzung des Bebauungsplanes (B-Planes) Hanstedt-Ortsmitte Teil II.
Es ist geplant, dass Doppelcarport komplett in der nicht überbaubaren Grundstücksfläche zu errichten (siehe Lageplan). Gemäß § 1 der Textlichen Festsetzungen sind Nebenanlagen in diesem Bereich ausgeschlossen.
Gem. § 31 (2) Nr. 2 Baugesetzbuch (BauGB) kann von den Festsetzungen des B-Planes befreit werden, wenn die Abweichung städtebaulich vertretbar ist. Städtebaulich vertretbar ist die Vereinbarkeit mit einer geordneten städtebaulichen Entwicklung. Was städtebaulich vertretbar ist, beurteilt sich danach, ob die Abweichung ein nach § 1 BauGB zulässiger Inhalt des B-Planes sein könnte. Diese Frage ist nicht abstrakt zu beurteilen, sondern anhand der konkreten Gegebenheiten sowie danach, ob das Leitbild einer geordneten städtebaulichen Entwicklung gewahrt bleibt, das dem konkreten Plan zugrunde liegt, von dessen Festsetzun-gen abgewichen werden soll.
Lt. B-Plan ist die Errichtung von Nebenanlagen in den nicht überbaubaren Grundstücks-flächen nicht zulässig, so dass baurechtlich kein Grund ersichtlich ist, in diesem Fall einer Befreiung zuzustimmen. Hinzukommt, dass bei der Planung der Bebauung diese Festsetzung hinreichend bekannt war.
Es wird empfohlen, der Befreiung nicht zuzustimmen.
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Fachausschuss empfiehlt dem Rat der Gemeinde Hanstedt, folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat der Gemeinde Hanstedt beschließt, der beantragten Befreiung für die Überschreitung der im B-Plan Hanstedt-Ortsmitte Teil II festgesetzten Baugrenze für den Neubau eines Doppelcarports; betreffend die Fläche südlich, parallel zur Lindenallee auf dem Grundstück Lindenallee 6 in Hanstedt, nicht zuzustimmen.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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359 kB
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2
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(wie Dokument)
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871,1 kB
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