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Vorlage - VO/02/2011/029
Sachverhalt: Nachdem der VA am 29.11.2011 den Aufstellungsbeschluss für die 1. Änderung des Bebauungsplanes „Hanstedt-Ortsmitte, Teil 2“ beschlossen hat, wurde von dem beauftragten Planungsbüro Peters die Entwurfsfassung erarbeitet. Vorgesehen ist die Zulässigkeit der zweigeschossigen Bebauung und eine Grundflächenzahl von 0,3 = 30 % der Grundstücksfläche (vorher 0,2). Durch den Bau von Tiefgaragen darf die Überbauung des Grundstückes bis zu einer Grundflächenzahl von 0,4 ausgenutzt werden. Die Baugrenze wurde an der westlichen Seite auf 5m reduziert (vorher 20m).
Weiter ist ein 3m breites Geh-, Fahr- und Leitungsrecht auf dem Grundstück der freien ev. Kirchengemeinde vorgesehen. Das Fahrrecht bezieht sich nur auf Fahrten zur Leitungskontrolle / Wartung.
Auf Wunsch des Rates wurde die Baugrenze zur Harburger Straße mit 5m festgesetzt. Die geschützten, nicht mehr vorhandenen Bäume sind innerhalb einer Pflanzfläche auf dem Grundstücken Nr. 15 – 21 neu zu pflanzen und auf Dauer zu erhalten.
Die Witt & Bardowicks Grundstücks OHG beabsichtigt, wie bereits vorgestellt, vier Mehrfamilienhäuser auf den Grundstücken 15-21 zu bauen. Um das Projekt realisieren zu können, ist eine Änderung der Örtlichen Bauvorschrift über Gestaltung erforderlich, die in Abstimmung mit dem Landkreis Harburg vom Planungsbüro erarbeitet wurde. Die Änderung beschränkt sich auf den Geltungsbereich der Bebauungsplanänderung. Sie setzt die Traufhöhe mit 8m anstatt 6,50m fest und sieht zur Dachform gleich geneigte Sattel-, Walm- und Krüppelwalmdächer mit einer Dachneigung von 22 – 45 Grad anstatt einer Dachneigung von 38 – 60 Grad vor.
Der Planer, Herr Peters, wird in der Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Planen und Bauen die Entwurfsfassung erläutern und für Fragen zur Verfügung stehen.
Beschlussvorschlag: Der Fachausschuss empfiehlt dem Verwaltungsausschuss, folgenden Beschluss zu fassen:
Der Verwaltungsausschuss beschließt, die Entwurfsfassung der 1. Änderung des Bebauungsplanes „Hanstedt-Ortsmitte, Teil 2“ und die Durchführung der Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 (2) BauGB und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 (2) BauGB im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB.
Der Verwaltungsausschuss beschließt den vorliegenden Entwurf der “Satzung zur 2. Änderung der Örtlichen Bauvorschrift über Gestaltung für das Ortszentrum von Hanstedt“ nach § 56 (1) NBauO und die Durchführung der Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 (2) BauGB und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 (2) BauGB.
Anlage/n: Entwurfsfassung der 1. Änderung des Bebauungsplanes „Hanstedt Ortsmitte, Teil 2“ Entwurfsfassung der 2. Änderung der „Örtlichen Bauvorschrift über Gestaltung für das Ortszentrum von Hanstedt“
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