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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/02/2011/025

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Der Entwurf des Haushaltsplans 2012 mit der Finanzplanung 2013 – 2015 wurde von der Verwaltung nach den gesetzlichen Vorgaben des „Neuen kommunalen Rechnungswesens (NKR)“ als doppischer Haushalt aufgestellt. Er steht jedoch weiterhin unter dem Vorbehalt der Prüfung des Rechnungsprüfungsamtes des Landkreises Harburg, da die Eröffnungsbilanz aus dem Jahr 2009 bis heute nicht geprüft wurde.

 

Gemäß § 110 Abs. 4 NKomVG soll der Haushalt in jedem Jahr ausgeglichen sein. Das ist bei der Gemeinde Hanstedt der Fall. Der Ergebnishaushalt weist für 2012 einen Überschuss aus und stellt sich derzeit auch in den Finanzplanungsjahren positiv dar. Für diese Finanzplanung lassen sich aber noch keine verlässlichen Zahlen prognostizieren, so dass die Finanzplanung 2013 -2015 nur auf der vorläufigen Berechnung der Zahlen für 2012 erfolgen kann und danach einen kleinen Überschuss aufweist.

 

Bedingt durch ein neues Gesetz für den Finanzausgleich ab 2012 gibt es Änderungen bei den Schlüsselzuweisungen für die Samtgemeinde. Diese Änderungen sowie die ständig steigenden Kosten der Kinderbetreuung könnten Auswirkungen auf die Höhe der Samtgemeinde- und Kreisumlage haben. Aus diesem Grunde wird vorgeschlagen, die Haushaltsplanung nur für das Jahr 2012 vorzunehmen und dauerhaft die Planung auf einen einjährigen Haushalt umzustellen. So kann man schneller auf Änderungen, die gerade bei den Umlagen zu erwarten sind, reagieren.

 

Nach dem derzeitigen Stand der Planung (s. Anlage S. 1) weist der Ergebnishaushalt 2012 einen Überschuss in Höhe von 49.400 € aus. Auch das Jahresergebnis für 2011 sieht nach der derzeitigen Hochrechnung positiver aus als im Haushaltsplan veranschlagt. Der Überschuss für 2011 beläuft sich demnach auf ca. 375.000 €. Dieser Überschuss ist im wesentlichen auf Mehreinnahmen bei der Gewerbesteuer von ca. 80.000 € und erhöhten Gemeindeanteilen bei der Umsatz- und Einkommenssteuer (130.000 €) zurückzuführen.

 

Hierbei gilt es zu berücksichtigen, dass für diese Mehreinnahmen in 2012 Mehraufwendungen bei der Samtgemeinde- und Kreisumlage entstehen und noch entsprechende Rücklagen in der Jahresrechnung zu bilden sind. Weitere Mehreinnahmen sind dadurch entstanden, dass die Infrastrukturabgabe für das Neubaugebiet „Alte Schule“ bereits in einer Summe vorab vereinnahmt wurde und auch die Beiträge für den Straßenausbau Mühlenweg und die Gehwegerneuerung Winsener Straße (ca. 140.000 €) erst in diesem Jahr vereinnahmt wurden.

 

Eine wesentliche Änderung im Ergebnishaushalt 2012 ergibt sich dadurch, dass die Erstattungen der Personalkosten an die Samtgemeinde Hanstedt für den Bauhof und die Verwaltungsleistung nicht mehr in jeweils einer Summe bei den Produkten Personalservice und Gemeindestraßen dargestellt werden, sondern anteilig in dem jeweiligen Produkt, wo sie tatsächlich anfallen, unter Punkt 19 „Erstattungen SG Hanstedt Personalkosten“ ausgewiesen sind.

 

Bedingt durch diese Neuordnung lassen sich die Ergebnisse aus den Vorjahren nicht korrekt in den Spalten für 2010 und 2011 darstellen. Dort wird vom EDV-Verfahren dann leider nur der Betrag „0“ vorgetragen. Die Verteilung der anteiligen Personalkosten erfolgt auf der Grundlage des EDV-Programms des Bauhofes nach den tatsächlich geleisteten Stunden und für die Verwaltung nach jährlich angepassten Prozentsätzen auf den einzelnen Arbeitsplätzen.

 

Im Finanzhaushalt 2012 sind Investitionen in einer Gesamtsumme von 1.935.100 € enthalten. Für die Finanzierung dieser Maßnahmen stehen liquide Mittel in Höhe von 1.319.000 € zur Verfügung. Für den Restbetrag in Höhe von -380.900 € müssten Kredite aufgenommen, oder über eine Verschiebung von Teilen der Maßnahmen nachgedacht werden. Da der Ergebnishaushalt der Gemeinde im Planjahr sowie in den Folgejahren ausgeglichen ist und Tilgungsleistungen nicht einzurechnen sind, da die Gemeinde Hanstedt bisher schuldenfrei ist, kann die Kommunalaufsicht keine Bedenken bezüglich der dauerhaften Leistungsfähigkeit der Gemeinde erheben, so dass eine Kreditermächtigung möglich wäre.

 

Die größten Investitionsmaßnahmen für 2012 fallen im Straßenbau an. Das sind u.a. das Regenrückhaltebecken und der Ausbau der Schloßstrasse für knapp 1,1 Mio. €, der Ausbau der Bergstraße mit 250.000 €, die Erneuerung der Straßenbeleuchtung mit ca. 100.000 €, die Verbreiterung der Zuwegung zum RRB Ortsmitte mit Erwerbs- und Umbaukosten von insgesamt 75.000 € sowie Planungskosten i.H.v. 70.000 € für die Oberflächenentwässerung und den Ausbau des Hanseaten- und Louis-Gellersen-Weges. Hier müsste dann auch über Verpflichtungsermächtigungen für die sich anschließenden Baumaßnahmen nachgedacht werden.

 

Den Ausbaumaßnahmen sind natürlich auch entsprechende Einnahmen aus den Anliegerbeiträgen gegen gerechnet worden, die allerdings frühestens in 2013 zu vereinnahmen sind. Als weitere größere Maßnahmen sind die Erneuerung des Daches vom Dorfgemeinschaftshaus Quarrendorf mit ca. 140.000 €, eine Skateranlage mit 45.000 € und die Verlegung der Basketballanlage mit 15.000 € vorgesehen. Bei der Dacherneuerung handelt es sich um eine energetische Sanierung, die von der kfw-Bank über das Programm 218 gefördert werden könnte, d.h. es kann bei Einhaltung der Voraussetzungen ein Förderkredit für die Gesamtkosten mit einem Zinssatz von 0,2 % über 20 Jahre mit 10-jähriger Zinsbindungsfrist gewährt werden.

 

Die weiteren Details zu den Ansätzen im Haushaltsplan 2012 werden im Finanzausschuss erläutert und können dann in den jeweiligen Fachausschüssen ausführlich diskutiert werden.

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Fachausschuss empfiehlt dem Rat der Gemeinde Hanstedt, folgenden Beschluss zu fassen:

 

Der Rat der Gemeinde Hanstedt beschließt den Haushaltsplan, die Haushaltssatzung und den Stellenplan für das Haushaltsjahr 2012 in der vorliegenden Fassung inklusive der anliegenden Änderungsliste.

 

Der Rat der Gemeinde Hanstedt nimmt die Finanzplanung 2013 – 2015 zur Kenntnis.

 

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Anlagen

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