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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/02/2011/019

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Es ist sinnvoll ein umfassendes, langjähriges Programm zum Ausbau bzw. der Erneuerung von Wegen und Straßen zu erstellen, um für die betroffenen Bürgerinnen und Bürger Klarheit und Planungssicherheit herzustellen. Insbesondere natürlich auch in finanzieller Hinsicht, da neben den finanziellen Auswirkungen für die Gemeinde, es sich zum überwiegenden Teil um umlegbare Kosten für die bevorteilten Grundeigentümer handelt.

 

Die Eigentümer sind bei der Umsetzung des Programms mit einzubeziehen. Die auszubauenden bzw. zu erneuernden Wege und Straßen werden nach einem bestimmten Kriterienkatalog jährlich zunächst für die Jahre 2012 - 2016 festgelegt.

Vor Erarbeitung der Ausführungsplanung werden die betroffenen Anlieger/Grund-stückseigentümer zu einer Eigentümerversammlung eingeladen. Auf dieser Versammlung werden den Erschienenen bis zu drei Planungsvarianten, einschließlich der jeweiligen Kosten, bezogen auf das einzelne Grundstück, vorgestellt. Hinweise und Anregungen aus der Anliegerschaft können in diese Planungsvarianten einbezogen werden.

Die Vorplanungen werden durch beauftragte Ingenieursbüros auf der Basis der jeweils geltenden anerkannten Regeln der Technik erstellt. Dieses bezieht sich in erster Linie auf die Art der Oberflächenbefestigung, die erforderlichen Breiten sowie auf das System der Oberflächenentwässerung. Mit den Eigentümern können dann auf Basis der Planungsvarianten Details diskutiert und angepasst werden.

 

Eine Entscheidung, welche der Varianten zur Ausführung gelangen soll, fällen die Eigentümer per Abstimmung. Hierzu wird den Betroffenen mit der Einladung zur Versammlung ein Stimmzettel zugestellt, der innerhalb einer festgelegten Frist ausgefüllt an die Verwaltung zurückgegeben werden soll.

 

Die Auswertung der innerhalb der Frist abgegebenen Stimmen erfolgt kongruent zum Beitragsanteil des jeweiligen Grundstück an den abrechnungsfähigen Gesamtkosten.

 

Die Beteiligung des Rates erfolgt bei diesem Verfahren wie folgt:

-          Für die Haushaltsjahre 2012 und 2013 werden die im Haushalt erforderlichen Mittel für die Erneuerung der Schloßstraße und Erneuerung der Nebenanlagen (Gehweg/e, Beleuchtung usw.) der Ortsdurchfahrt Schierhorn zur Verfügung gestellt.

-          Der Rat beschließt in 2012 zunächst das Mehrjahresprogramm 2013 - 2016.

-          Dieses Programm wird jährlich fortgeschrieben. Auch die Fortschreibung ist vom Rat zu beschließen.

-          Nach der jeweils durchgeführten Eigentümerbeteiligung der zur Erneuerung bzw. zum Bau vorgesehenen Wege und Straßen wird der Rat über das Ergebnis unterrichtet und beschließt die Erneuerung bzw. den Ausbau der Wege und Straßen in der mehrheitlich abgestimmten Ausbauvariante.

 

Alle im Programm aufgeführten Wege und Straßen bis auf die Nebenanlagen an den klassifizierten Straßen sind Anliegerstraßen gemäß des Straßenausbaubeitragsrechts. Der oben genannte Kriterienkatalog bezieht sich nicht nur auf die innerörtliche Bedeutung der zu erneuernden bzw. auszubauenden Wege und Straßen, sondern auch auf die Unterhaltungskosten sowie die Verkehrssicherheit und die allgemeine Anliegergefährdung. Zusätzlich finden technische Belange, wie z.B. eine vorhandene Vorflut für Schmutz- und Regenwasser oder Grundeigentum eine entscheidende Berücksichtigung bei der Auswahl der im Programm genannten Straßen und Wege.

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Fachausschuss empfiehlt dem Rat der Gemeinde Hanstedt folgenden Beschluss zu fassen.

 

1.      Das Ausbau- bzw. Erneuerungsprogramm ist zu aktualisieren. Dabei wird festgelegt, dass der Rat über den Grundsatz des Ausbaus bzw. der Erneuerung von Straßen und Wegen entscheidet und dass bei der Umsetzung zum Ausbauumfang die Anlieger/Eigentümer mit einbezogen werden.

 

2.      Das Ausbau- bzw. Erneuerungsprogramm ist jährlich fortzuschreiben.

 

3.      Die Dringlichkeit des Ausbaus bzw. der Erneuerung wird nach den Maßstäben innerörtlicher Bedeutung, Verkehrshäufigkeit, Unterhaltungskosten, Verkehrssicherheit, Verbindung mit Maßnahmen Dritter sowie allgemeiner Anlieger-Gefährdung und Belastung erfolgen.

 

4.      Die Voraussetzungen für den Ausbau bzw. die Erneuerung von Wegen und Straßen sind vom Gemeindedirektor zu erarbeiten.

 

5.      Die Haushaltsmittel werden entsprechend der Fortschreibung rechtzeitig zur Verfügung gestellt.

 

6.      Mit der Erneuerung der Schloßstraße soll möglichst noch in 2012 begonnen werden. Die Beteiligung der Anlieger/Grundstückseigentümer der Schloßstraße erfolgt nach Maßgabe dieser Vorlage.

 

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