Inhaltsbereich

Ratsinformationssystem

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/01/2011/006

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Sachverhalt

Sachverhalt:

1. Zahl der Beigeordneten

 

Der Samtgemeindeausschuss besteht gem. § 74 NKomVG in Verbindung mit der Hauptsat­zung der Samtgemeinde Hanstedt aus:

 

1. dem Samtgemeindebürgermeister              als Vorsitzenden

2. den Beigeordneten                                                        6 (8) stimmberechtigte Mitglieder des Rates

3. den Mitgliedern nach
§ 71 Abs. 4 Satz 1 NKomVG                            Grundmandat mit beratender Stimme

4. die allg. Vertreterin des
Samtgemeindebürgermeisters                            mit beratender Stimme

 

Der Rat der Samtgemeinde kann für die Dauer der Wahlperiode beschließen, dass die Zahl der Beigeordneten um zwei (2) auf acht (8) erhöht wird. In den vorangegangenen Wahlperioden wurden entsprechende Beschlüsse gefasst.

 

 

2. Ermittlung der Sitzverteilung auf die Fraktionen und Gruppen

 

Unter Anwendung des Verfahrens Hare-Niemeyer (Proportionalverfahren) wird errech­net, mit wie vielen Mitgliedern die Fraktionen und Gruppen im Samtgemeindeaus­schuss vertreten sind (Berechnung s. un­ten):

 

Sitzverteilung bei 8 Sitzen

 

keine Gruppenbildung                                                                                                  Sitze

CDU                                          11                            11 : 30 x 8 = 2,93              2 + 1                            3

SPD                                          6                              6 : 30 x 8 = 1,60              1 + 1                            2

FDP                                          2                              2 : 30 x 8 = 0,53              0 + 0                            0

GRÜNE                            4                              4 : 30 x 8 = 1,07              1 + 0                            1

UNS                                          7                              7 : 30 x 8 = 1,87              1 + 1                            2

 

Fraktionen und Gruppen, auf die bei der Sitzverteilung kein Sitz entfallen ist, sind be­rechtigt, ein zusätzliches Mitglied mit beratender Stimme (Grundmandat) in den Samtgemeindeausschuss zu entsenden

 

 

3. Bestimmung der Beigeordneten durch die Fraktionen und Gruppen

 

Die Fraktionen und Gruppen benennen die Beigeordneten.

 

Der Samtgemeindebürgermei­ster ist kraft seines Amtes Mitglied im Samtge­meindeausschuss.

 

 

4. Bestimmung der Vertreter/innen der Beigeordneten

 

Für jeden Beigeordneten des Samtgemeindeausschusses ist ein Ver­treter zu bestim­men. Vertreter, die der gleichen Fraktion oder Gruppe angehören, ver­treten sich un­tereinander. Ist eine Fraktion oder Gruppe nur durch ein Mitglied im Samt­gemeinde­ausschuss vertreten, so kann von ihr ein zweiter Vertreter bestimmt wer­den. (§ 75 Abs. 1, Sätze 3-5 NKomVG)

 

Für den Samtgemeindebürgermeister als Mitglied im Samtgemeindeausschuss kann kein Vertreter bestellt werden. Sofern der Samtgemeindebürgermeister an einer Sitzung des Samtgemeindeaus­schusses nicht teilnehmen kann, bleibt sein Sitz unbesetzt; sein Stimmrecht im Samtgemeindeausschuss geht nicht auf eine andere Person über. Als Vorsitzender des Samtgemeindeausschusses wird er selbstverständlich von einem Beigeordneten gem. § 81 Abs. 2 NKomVG (stellvertretender Samtgemeindebürgermeister) vertreten.

 

Gem. § 87 Abs. 1 NKomVG ist der allgemeine Vertreter des Samtgemeindebürgermeisters verpflichtet an den Sitzungen des Rates und des Samtgemeindeausschusses teilzu­nehmen; auf Verlangen des Rates bzw. des SGA hat er entsprechende Auskünfte zu erteilen. Er ist auf sein Verlangen zum Gegenstand der Tagesordnung zu hören.

 

 

5. Feststellungsbeschluss

 

Der Rat stellt die sich ergebende Sitzverteilung und die Besetzung des Samtgemeinde­ausschusses durch Beschluss fest (§ 75 Abs. 1 i.V.m. § 71 Abs. 5 NKomVG).

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag zu 1.:

Der Rat der Samtgemeinde Hanstedt beschließt, die Zahl der Beigeordneten für die Dauer der Wahlperiode von sechs auf acht zu erhöhen.

 

 

Beschlussvorschlag zu 5.:

Der Rat der Samtgemeinde Hanstedt stellt die Besetzung des Samtgemeindeausschusses wie folgt fest:

 

Fraktion / Gruppe

Mitglied

Vertreter

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Loading...