Inhaltsbereich
Ratsinformationssystem
Vorlage - VO/01/2011/005
Sachverhalt: Der Rat gibt sich gem. § 69 Satz 1 NKomVG eine Geschäftsordnung, die jeweils für die laufende Wahlperiode gilt.
Die Beschlussfassung über die Geschäftsordnung bedarf gem. § 76 Abs.1 Satz 1 NKomVG nicht der Vorbereitung durch den Verwaltungsausschuss, weil es sich um einen Teil der Selbstorganisation des Rates handelt.
Es ist daher ein Beschluss des Rates über die vorläufige Fortgeltung der bisherigen Geschäftsordnung notwendig. Für eine der nächsten Sitzungen wird unter Berücksichtigung des NKomVG eine neue Muster-Geschäftsordnung vorgelegt. Beschlussvorschlag: Der Rat der Samtgemeinde Hanstedt beschließt, die vorläufige Fortgeltung der bisherigen Geschäftsordnung. Anlage/n: bisherige Geschäftsordnung für den Rat der Samtgemeinde Hanstedt
|