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Ratsinformationssystem
Beschlussvorlage - VO/01/2011/001
Grunddaten
- Betreff:
-
Förmliche Verpflichtung und Pflichtenbelehrung der Ratsfrauen und Ratsherren
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- _FB 1 Service, Allgemeine Organisation, Kultur
- Bearbeitung:
- Monika Kuhlmann
- verantwortlich:
- Kuhlmann, Monika
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Rat der Samtgemeinde Hanstedt
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Entscheidung
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16.11.2011
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Vor der Wahl des Ratsvorsitzenden sind die Ratsfrauen und Ratsherren förmlich durch den Samtgemeindebürgermeister zu verpflichten (§ 60 NKomVG). Mit der Verpflichtung wird sinnvoller Weise die Pflichtenbelehrung (§§ 54 Abs. 3, 43 NKomVG) verbunden. Weder die Verpflichtung noch die Pflichtenbelehrung sind Voraussetzung für die Ausübung der Mandatstätigkeit; sie haben nur symbolischen Charakter.