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Vorlage - VO/01/2009/131
Sachverhalt: Die
Grundschule Hanstedt hat den beigefügten Antrag gestellt, der von der
Schulleiterin auf der Sitzung des Schulausschusses erläutert wird. Nach § 6
Abs. 3 Niedersächsisches Schulgesetz (NSchG) kann bei einer Grundschule ein
Schulkindergarten eingerichtet werden, der schulpflichtige aber noch nicht
schulfähige Kinder aufnimmt; diese Einrichtung besteht bei der Grundschule
Hanstedt. Im Schulkindergarten werden die Kinder durch geeignete pädagogische
Maßnahmen auf den Besuch des 1. Schuljahres vorbereitet. Der Schulkindergarten
ist organisationsrechtlich Bestandteil der Grundschule. Schulkindergärten
bedürfen zu ihrer Einrichtung und Aufhebung im Einzelfall der schulbehördlichen
Genehmigung nach § 106 Abs. 6 NSchG. Voraussetzung hierfür ist ein
entsprechender Beschluss des Schulträgers. Die
Kannvorschrift zur Einrichtung eines Schulkindergartens ist in Verbindung zu
sehen mit der Entwicklung des Schulgesetzes und dessen Erlassen aber
insbesondere auch mit dem Nds. Gesetz über Tageseinrichtungen für Kinder,
wonach Kinder unter bestimmten Voraussetzungen einen Rechtsanspruch gegen die
Samtgemeinde auf einen Kindergartenplatz haben. Um die Kontinuität der
Bildungs- und Erziehungsarbeit sicherzustellen, arbeitet die Grundschule mit
dem örtlichen Kindergarten zusammen. Diese Zusammenarbeit ist abgestellt auf
den gegenseitigen Informationsaustausch, gemeinsame Veranstaltungen und
Projekte sowie gemeinsame Fortbildungsveranstaltungen. Das letzte
Kindergartenjahr (beitragsfrei), gilt als Brückenjahr zur Grundschule. Der
heutige Kindergarten, neben allen an der Bildung und Erziehung beteiligten
Personen aus Familie und Grundschule, als vorschulische Einrichtung schafft die
Voraussetzung für eine gute Lernentwicklung. Das zeigt sich auch an den
rückgängigen Schülerzahlen des Schulkindergartens wie folgt: Schuljahr
2002/2003 3 Schuljahr
2003/2004 10 Schuljahr
2004/2005 10 Schuljahr
2005/2006 7 Schuljahr
2006/2007 8 Schuljahr
2007/2008 13 Schuljahr
2008/2009 6 Nach
Entscheidung durch den Schulvorstand und im Benehmen mit dem Schulträger kann
die Grundschule die beiden ersten Schuljahrgänge als sog. pädagogische Einheit
führen. Macht die Grundschule von dieser besonderen Organisationsform Gebrauch,
ist die gleichzeitige Einrichtung eines Schulkindergartens ausgeschlossen. In einer
solchen Grundschule soll kein Kind vom Schulbesuch zurückgestellt werden, die
Kinder des ersten und zweiten Schuljahrgangs werden in jahrgangsübergreifenden
Lerngruppen gemeinsam unterrichtet. Beschlussvorschlag: Der
Ausschuss für Schulen, Kindertageseinrichtungen und Kultur empfiehlt dem Rat
der Samtgemeinde Hanstedt, folgenden Beschluss zu fassen: Der
Rat der Samtgemeinde Hanstedt stimmt der Aufhebung des Schulkindergartens an
der Grundschule Hanstedt zum Schuljahresbeginn 2009/2010 bei gleichzeitiger
Einführung der Eingangsstufe gem. § 6 Abs. 4 Niedersächsisches Schulgesetz zu. Anlage/n: Antrag
der GS Hanstedt vom 27.03.2009
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