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ALLRIS - Auszug

26.05.2021 - 6.1 Corona

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Wortprotokoll

Die Zahlen im Landkreis Harburg entwickeln sich erfreulich, so dass Öffnungsperspektiven umgesetzt werden können. Eine neue Corona-Verordnung ist durch das Land angekündigt. Die letzte Änderung hat in ihrer ersten Fassung erneut zu massiven Problemen geführt. Die Testpflicht in einzelnen Bereichen des Einzelhandels (z.B. betraf dies Dittmer u. den Männerladen in Brackel) hat zu einem katastrophalen Ergebnis für die Betriebe geführt. Unabhängig davon, dass die Testkapazitäten ausgeweitet wurden. Die Johanniter zeigen sich dabei super flexibel (z.B. Himmelfahrt u. Pfingsten). Hiervon profitiert auch die Gastronomie. Allerdings hat die Landeskinderregelung und deren Aufhebung durch das OVG Lüneburg fatale Folgen für das Pfingstgeschäft im Vermieterbereich gehabt. Die Aufhebung der Regelung kam für das Pfingstgeschäft zu spät, die Gäste hatten sich bereits umorientiert. Nun macht immer noch die Ungleichbehandlung zwischen den Bundesländern i.S. Außengastronomie Ärger. Auch hier geht Niedersachsen leider einen eigenen Weg mit der Testpflicht. HH u. SH haben diese in der Außengastronomie nicht vorgesehen. 

 

Mit der neuen Corona-Verordnung wird es dann hoffentlich auch möglich sein, dass das Waldbad öffnet.