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ALLRIS - Auszug

11.12.2018 - 10 Antrag der Fraktionen/Gruppen, UNS, SPD/FDP und...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Es ergeht folgender

 

Beschluss:

  1. Die vorhandene Strassenausbaubeitragssatzung der Gemeinde Hanstedt bleibt bis zur Klärung der Neugestaltung des Niedersächsischen Kommunalabgabengesetzes im Hinblick auf Weitergeltung und Ausgestaltung von Strassenausbaubeiträgen im Land Niedersachsen und bis zur verfassungskonformen Neufassung des Grundsteuerhebeverfahrens in Kraft.

 

  1. Die Gemeinde Hanstedt wird bis zur Klärung der beiden offenen Sachverhalte unter Punkt 1 grundsätzlich keine umlagepflichtige Grundinstandsetzung gemeindlicher Strassenkörper beauftragen.
    Neben- und Teilanlagen wie z.B. Strassenbeleuchtung können weiterhin grundhaft instandgesetzt werden. Nicht umlagefähige Sanierungs- und Instandhaltungsvorhaben werden planmässig weitergeführt.

 

  1. Sobald die niedersächsische Landesregierung das Thema Strassenausbaubeiträge (ob und wie) neu geregelt hat und die verfassungskonforme Neuregelung zur Grundsteuervon Bund und Land beschlossen sind, wird die Strassenausbaubeitragssatzung der Gemeinde Hanstedt erneut zur Abstimmung gestellt.

.  

 

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Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen:

12

Nein-Stimmen:

5

Enthaltungen:

0

 

 

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Anlagen zur Vorlage