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ALLRIS - Auszug

07.06.2018 - 5.7 Halteverbot und Zone 30 "Im Bultmoor" in Hanstedt

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Wortprotokoll

Die Verwaltung hat auf Anregung des am Ende der Straße Im Bultmoor ansässigen Nebenerwerbslandwirt beim Landkreis eine Verkehrsrechtliche Anordnung für ein einseitiges, befristetes (Mai bis September 2018) absolutes Halteverbot erwirkt. Dieses wurde bereits über „Unser Hanstedt“ bekannt gemacht. Hierzu liege nun eine Anfrage einer Anliegerin der Straße „Im Bultmoor“ in Hanstedt vor. Diese wurde allen Ratsmitgliedern per E-Mail zugesandt.