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ALLRIS - Auszug

15.06.2017 - 25 Grundstücksangelegenheiten...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

SGBgm. Muus führt in das Thema ein und berichtet von der Diskussion aus dem Samtgemeindeausschuss.

 

RM Rühe spricht seine Verwunderung über die Beschlussempfehlung aus dem Samtgemeindeausschuss aus. Diese Beschlussempfehlung habe er als Zweifel an der Kompetenz der Vertretung der Gemeinde Hanstedt verstanden. Er weist darauf hin, dass die Innenentwicklung der Gemeinde Hanstedt Aufgabe der Gemeinde Hanstedt sei. Die Innenentwicklung ist jedoch nur möglich, wenn sich im und um den Dorfkrug etwas bewegt.

 

RM Hofmeister erwidert, dass er sehr zufrieden mit dem Beschluss des Samtgemeindeausschusses sei. Das Grundstück sollte der Allgemeinheit dienen, z.B. um die Parkplatzsituation in Hanstedt zu verbessern, daher möchte er vorab das Gesamtkonzept des Investors kennen.

 

RM Schierhorn stimmt RM Rühe umfänglich zu und ergänzt, dass auch die Gemeinde Hanstedt das Wohl der Allgemeinheit und damit das Wohl des Grundzentrums Hanstedt im Blick habe. Er führt weiter aus, dass die Entwicklung der örtlichen Gemeinschaft zukünftig nicht alleine von den Kommunen gewährleistet werden kann, sondern private Investoren benötigt werden.

 

RM Kneupper erwidert, dass auch ihm die Entwicklung des Grundzentrums wichtig sei, er halte ein zukünftige Rathauserweiterung jedoch nicht für ausgeschlossen und dann wird das Grundstück ggf. benötigt. Auch halte er den Kaufpreis für nicht hinreichend geklärt.

 

RM Dr. Lohr fragt nach, was mit „Bauerwartungspreis“ gemeint sei. SGBgm. Muus antwortet, dass dieser Bauerwartungspreis mit den möglichen Ausgestaltungen des Bebauungsplanes zusammenhängt.

 

Vorsitzender Savural bekräftigt die Ausführungen der RM Rühe und Schierhorn.

 

RM Lösch teilt mit, dass er hinter der Beschlussempfehlung des Samtgemeindeausschusses stehen würde, auch wenn die Parkplatzsituation von seiner Gruppe nicht als problematisch angesehen wird. Er ist jedoch auch der Auffassung, dass die Planungen des Investors offengelegt werden sollte.

 

Es ergeht folgender

 

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Beschluss:

Der Rat der Samtgemeinde erklärt die grundsätzliche Bereitschaft zur Überlassung einer Teilfläche des Flurstücks 98/1, Flur 5 in der Gemarkung Hanstedt in der Größe von ca. 2.500 qm an die Gemeinde Hanstedt, unter dem Vorbehalt, dass eine Gesamtplanung zum Wohle des Grundzentrums Hanstedt vorgelegt wird.

 

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Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen:

27

Nein-Stimmen:

0

Enthaltungen:

0

 

 

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Anlagen zur Vorlage