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ALLRIS - Auszug

03.11.2015 - 10 vorläufiger Jahresabschluss 2014

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Eggers teilt mit, dass der Jahresabschluss 2014 lediglich zur Kenntnis gegeben wird, da erst über diesen entschieden werden kann, wenn eine Prüfung durch das zuständige Rechnungsprüfungsamt durchgeführt wurde. Er weist darauf hin, dass die Haushaltsjahre 2009 bis 2013 ebenfalls bisher noch nicht geprüft worden sind.

 

Anschließend erläutert er den Jahresabschluss anhand einer Präsentation.

 

Es ergeht folgender

 

 

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Beschluss:

Der Fachausschuss empfiehlt:

 

Ergebnisverwendungsbeschluss:

 

Der Rat der Samtgemeinde Hanstedt beschließt nach § 58 Abs. 1 Nr. 10 i.V.m. § 110 Abs. 7 Satz 2 NKomVG den Überschuss des ordentlichen Ergebnishaushaltes in Höhe von 39.752,16 € der ordentlichen Überschussrücklage zuzuführen.

Ebenfalls wird der Überschuss des außerordentlichen Ergebnisses in Höhe von 1.529,61 € der außerordentlichen Überschussrücklage zugeführt.

Die Überschussrücklagen sollen zum Haushaltsausgleich künftiger Jahre verwendet werden.

 

Genehmigung der über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen:

 

Der Rat der Samtgemeinde Hanstedt beschließt die über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen aus der Jahresrechnung 2014. Die Deckung ist im Gesamthaushalt gewährleistet.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen:

9

Nein-Stimmen:

0

Enthaltungen:

0

 

 

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Anlagen zur Vorlage