Inhaltsbereich
Ratsinformationssystem
Auszug - Widmung der Straße "Zur Waterfuhr" als öffentliche Gemeindestraße
Es ergeht folgender Beschluss: Der Fachausschuss empfiehlt dem Rat der Gemeinde Hanstedt folgenden Beschluss zufassen:
Der Rat der Gemeinde Hanstedt beschließt gemäß § 6 Niedersächsisches Straßengesetz die Widmung der Verkehrsfläche „Zur Waterfuhr“ nach § 47 Nr. 1 Niedersächsisches Straßengesetz als öffentliche Gemeindestraße. Die Widmung erfolgt vorbehaltlich der Grundstücksübertragung an die Gemeinde Hanstedt.
Abstimmungsergebnis:
|