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ALLRIS - Auszug

16.05.2012 - 7.8 Inklusive Schule

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Wortprotokoll

Ende März wurde das Gesetz zur Einführung der inklusiven Schule verabschiedet. Hiermit soll u. a. ein barrierefreier und gleichberechtigter Zugang für alle Schüler an den Schulen ermöglicht werden. Die ggf. anfallenden Kosten müssen von den Schulträgern getragen werden. Es ist keine Konnexität gegeben, da nur EU-Recht umgesetzt wurde. Auf die Träger der Schulen werden nach einer Übergangsfrist bis 2018, erhöhte Kosten u. a. für einen barrierefreien Zugang und weitere Umbauten für körperlich eingeschränkte Schüler zu kommen. Diese Kosten werden sind dann in den kommenden Haushalten einzuplanen sein.