Inhaltsbereich
Ratsinformationssystem
Auszug - 1. Änderung des Bebauungsplanes "Hanstedt-Ortsmitte, Teil 2" - Entwurfsbeschluss - Einleitung der öffentlichen Auslegung und Behördenbeteiligung im beschleunigten Verfahren für Bebauungspläne der Innenentwicklung nach § 13a Baugesetzbuch 2. Änderungder "Örtlichen Bauvorschrift über Gestaltung für das Ortszentrum von Hanstedt" für den Änderungsbereich des Bebauungsplanes
Nach Erläuterung des Änderungsbereichs und der geplanten Festsetzungen durch Frau Häusler verdeutlicht der Planer, Herr Peters, die mögliche Bebauung. Er erklärt, dass der Landkreis Harburg angeregt habe, den Ausschluss von Vergnügungsstätten in die Änderung aufzunehmen. Weiter habe die freie evangelische Kirchengemeinde (FeG) darum gebeten, den Beschluss dahingehend zu ergänzen, dass vor dem Satzungsbeschluss eine Vereinbarung mit der FeG über den geplanten öffentlichen Weg auf dem Kirchengrundstück getroffen werde.
Anschließend zeigt Herr Peters mögliche Haustypen für die beabsichtigte Wohnbebauung sowie perspektivische Ansichten. Die Häuser haben eine Dachneigung von ca. 22 Grad und eine Firsthöhe von maximal 12 m. AM Hofmeister spricht sich dafür aus, die Traufhöhe bei 6,50 m zu belassen. AM Rühe verweist auf die große Dachneigung bei einer geringen Traufhöhe, die ein zeitgemäßes Wohnen einschränke. Der Vorhabenträger, Herr Witt, erklärt, dass der Baustil mit einer Dachgeschoss- / Penthousewohnung sehr gefragt sei und schlägt vor, bei einer Traufhöhe von mehr als 6,50 m die Dachneigung auf 22 Grad zu beschränken.
AM Rühe stellt den Antrag, bei einer Traufhöhe bis maximal 8 m die Dachneigung auf maximal 22 Grad zu beschränken. Bei einer Traufhöhe bis 6,50 m könne die Dachneigung 22–45 Grad betragen.
AM Hofmeister stellt den Antrag, die Traufhöhe bei maximal 6,50 m zu belassen.
Auf den Antrag von AM Rühe ergeht folgender
Beschluss: Bei einer Traufhöhe ab 6,50 m bis maximal 8 m darf die Dachneigung maximal 22 Grad betragen. Bei einer Traufhöhe bis 6,50 m kann die Dachneigung 22–45 Grad betragen.
Abstimmungsergebnis:
Der Antrag von AM Hofmeister hat sich damit erledigt.
Frau Häusler weist darauf hin, dass der Rat bei der Bauvoranfrage der FeG für ein Kirchengebäude bereits einer Befreiung von der örtlichen Bauvorschrift für ein Zeltdach zugestimmt habe (siehe Anlage). Sie schlägt vor, diese Befreiung auch mit in die geänderte Bauvorschrift aufzunehmen, damit bei der Vorlage eines Bauantrages nicht erneut darüber entschieden werden müsse.
Es ergeht folgender Beschluss: Der Fachausschuss empfiehlt dem Verwaltungsausschuss, folgenden Beschluss zu fassen:
Der Verwaltungsausschuss beschließt, die Entwurfsfassung der 1. Änderung des Bebauungsplanes „Hanstedt-Ortsmitte, Teil 2“ mit nachfolgenden Änderungen und die Durchführung der Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 (2) BauGB und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 (2) BauGB im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB.
Der Verwaltungsausschuss beschließt den vorliegenden Entwurf der “Satzung zur 2. Änderung der Örtlichen Bauvorschrift über Gestaltung für das Ortszentrum von Hanstedt“ nach § 56 (1) NBauO mit nachfolgenden Änderungen und die Durchführung der Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 (2) BauGB und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 (2) BauGB.
An den vorgelegten Entwürfen werden folgende Änderungen vorgenommen:
Abstimmungsergebnis:
|