Inhaltsbereich

Ratsinformationssystem

ALLRIS - Auszug

29.11.2011 - 11 Grundsatzentscheidung für die Erneuerung und Au...

Beschluss:
geändert beschlossen
Reduzieren

Wortprotokoll

GD Muus erklärt, es gehe bei der Grundsatzentscheidung um einen neuen Weg, der Klarheit in finanzieller und zeitlicher Sicht bringen solle. Bei der Einrichtung eines runden Tisches sei fraglich, welche Legitimation und Entscheidungsbefugnis dieser haben solle. Es sei vorgesehen, dass die Bürger in der Form einbezogen werden werden, dass sie unter Varianten abstimmen können. Hierbei solle das Stimmrecht anhand der Grundstücksgröße ermittelt werden.

 

Ob eine Straße ausgebaut werde, müsse von der Verwaltung und aus fachlicher Sicht beurteilt und von der Politik entschieden werden. Über die Form könne mit den Anwohnern diskutiert werden. Wobei für Anliegerstraßen „Tempo 30“ verkehrstechnischer Standard sei, ebenso, wie eine Aufpflasterung in diesen Straßen. Weiter habe sich gezeigt, dass gepflasterte Straßen einfacher ausgebessert werden können, während asphaltierten Straßen im Alter schlechter werden. Deshalb sollte auch die Verwendung von Pflaster von vornherein feststehen.

 

Die Ausschussmitglieder begrüßen die vorgeschlagene Vorgehensweise.

 

Nachdem die Sitzung für Einwohnerfragen geöffnet wurde, schlägt AM Rühe vor, die Beschlussempfehlung in der Formulierung zu Nr. 1 zu konkretisieren und die Nr. 6 zu streichen.

 

Nach der Schließung der Sitzung für Einwohnerfragen ergeht folgender

 

Reduzieren

Beschluss:

Der Fachausschuss empfiehlt dem Rat der Gemeinde Hanstedt folgenden Beschluss zu fassen:

        

1.      Das Ausbau- bzw. Erneuerungsprogramm ist zu aktualisieren. Dabei wird festgelegt, dass der Rat über den Grundsatz des Ausbaus bzw. der Erneuerung von Straßen und Wegen entscheidet und dass bei der Umsetzung zum Ausbauumfang die Anlieger/Eigentümer wie folgt mit einbezogen werden:

Ø        Vor Erarbeitung der Ausführungsplanung werden die betroffenen Anlieger/Grundstückseigentümer zu einer Eigentümerversammlung eingeladen.

Ø        Den Eigentümern werden bis zu drei Planungsvarianten, einschließlich der jeweiligen Kosten, bezogen auf das einzelne Grundstück, vorgestellt. Die vom Planungsbüro erarbeiteten Planungsvarianten werden mit den Eigentümern diskutiert. Nicht die Grundzüge der Vorplanung betreffende Änderungswünsche sollten soweit technisch und rechtlich möglich in die Ausführungsplanung berücksichtigt werden.

Ø        Eine Entscheidung, welche der vorgelegten Varianten zur Ausführung gelangen soll, fällen die Eigentümer per Abstimmung. Hierzu wird den Betroffenen mit der Einladung zur Versammlung ein Stimmzettel zugestellt, der innerhalb einer festgelegten Frist ausgefüllt an die Verwaltung zurückgegeben werden soll. Die Auswertung der innerhalb der Frist abgegebenen Stimmen erfolgt kongruent zum Beitragsanteil des jeweiligen Grundstücks an den abrechnungsfähigen Gesamtkosten.

Ø        Nach der jeweils durchgeführten Eigentümerbeteiligung wird der Rat über das Ergebnis unterrichtet und beschließt die Erneuerung bzw. den Ausbau der Wege und Straßen in der mehrheitlich abgestimmten Ausbauvariante inkl. der rechtlich und technisch möglichen Änderungswünsche der Eigentümer.

 

2.      Das Ausbau- bzw. Erneuerungsprogramm ist jährlich fortzuschreiben.

 

3.      Die Dringlichkeit des Ausbaus bzw. der Erneuerung wird nach den Maßstäben innerörtlicher Bedeutung, Verkehrshäufigkeit, Unterhaltungskosten, Verkehrssicherheit, Verbindung mit Maßnahmen Dritter sowie allgemeiner Anlieger-Gefährdung und Belastung erfolgen.

 

4.      Die Voraussetzungen für den Ausbau bzw. die Erneuerung von Wegen und Straßen sind vom Gemeindedirektor zu erarbeiten.

 

5.      Die Haushaltsmittel werden entsprechend der Fortschreibung rechtzeitig zur Verfügung gestellt.

Reduzieren

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen:

5

Nein-Stimmen:

0

Enthaltungen:

0