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Ausschuss für Umwelt, Planen und Bauen der Samtgemeinde Hanstedt - 30.10.2018
Grunddaten
- Datum:
- Di., 30.10.2018
- Uhrzeit:
- 19:00
- Raum:
- Alter Geidenhof
- Ort:
- Buchholzer Straße 1, 21271 Hanstedt
Tagesordnung
+/- | TOP | Betreff | Vorlage | Beschlussart | |
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Öffentlicher Teil | |||||
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ungeändert beschlossen
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45. Änderung des Flächennutzungsplanes der Samtgemeinde Hanstedt (Windenergienanlagen)
- Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)
Die Vorsitzende bittet Frau Vogel, den Sachverhalt zu erläutern. Frau Vogel nimmt Bezug auf die bisherigen Beratungen zur 45. F-Planänderung und führt die Thematik erneut anhand einer Präsentation aus (siehe Anlage). Sie führt aus, dass das RROP 2025 mit den Vorrangstandorten für Windkraft in Brackel und Evendorf mittlerweile vom Kreistag beschlossen wurde. Die Samtgemeinde müsse ihre Planung an die Ziele der Raumordnung anpassen. Wenn die Samtgemeinde keinen Flächennutzungsplan aufstelle, wäre auch keine Steuerung durch Bebauungspläne in den Gemeinden möglich. Der Landkreis könne dann ohne Flächennutzungsplan die Windkraftanlagen nach Inkrafttreten des RROP 2025 auf den Vorrangflächen ohne Höhenbegrenzung genehmigen.
Weiter weist Frau Vogel darauf hin, dass nur bei einem flächendeckenden Standortkonzept mit eigener Potentialstudie eine Zurückstellung im Genehmigungsverfahren für Windkraftanlagen möglich wäre.
Bei der Änderung des Flächennutzungsplanes werde es auf die Vorrangflächen des RROP`s als Zielvorgabe hinauslaufen. Man könne die Flächen noch etwas modifizieren, Abweichungen seien bei neuen, artenschutzrechtlichen Erkenntnissen vorstellbar. Es sei weiter zu prüfen, ob der Windkraft substantiell Raum gegeben wurde und die Planung den Zielvorgaben des RROP´s entspreche. Im Flächennutzungsplan könne eine Höhenbegrenzung als öffentlicher Belang aufgenommen werden. Im Bebauungsplan würde eine Höhenbegrenzung als verbindliche Festsetzung eindeutige Rechtskraft erlangen.
In der anschließenden Sitzungsunterbrechung werden Einwohnerfragen zugelassen. Der Bürgermeister von Brackel, Herr Schierhorn, spricht sich dafür aus, eine Änderung des Flächennutzungsplanes vorzunehmen, falls das RROP 2025 gerichtlich gekippt werde und damit weitere Steuerungsmöglichkeiten seitens der Gemeinden genutzt werden können. Seitens der Einwohner wird auf die Zugvögel und eine Fledermauspopulation hingewiesen, die sich seit Bestehen der Windkraftanlagen verkleinert habe.
In der weiteren Diskussion erklärt AM von Elling, wenn man die wissenschaftlichen Untersuchungen verfolge und die Auswirkungen der Klimaerwärmung sehe, gehe die Welt “vor die Hunde“. Man müsse auch an künftige Generationen denken, die hier leben wollen. Er freue sich daher über jedes Windrad, das errichtet werde. AM Frommann bringt zum Ausdruck, dass die Ausschussmitglieder nicht generell gegen die Errichtung von Windkraftanlagen seien. Nur gebe es starke Vorbehalte gegen die Lage der Vorrangfläche nördlich der bestehenden Fläche in Brackel.
Die Vorsitzende weist darauf hin, dass in Pattensen ein avifaunistisches Gutachten und der Nachweis von Horsten des Rotmilans zu keinem Ausschluss der Flächen geführt haben.
AM Tomforde spricht sich entschieden gegen die Fläche nördlich der Kreisstraße in Brackel aus. Brackel sei damit von Lärm umzingelt. Weiter kritisiert AM Tomforde, dass der Schutz der Tiere vor dem Schutz der Menschen stehe. Herr Dr. Lohr merkt an, die Diskussion werde an der falschen Stelle geführt. Die Samtgemeinde habe die Ausschlusskriterien nicht festgelegt. Er pflichtet Herrn Tomforde bei und spricht sich dafür aus, soweit es geht, die Vorrangflächen durch eine Planung zu steuern.
Nach weiterer Diskussion ergeht folgende
Beschlussempfehlung: Der Rat der Samtgemeinde Hanstedt beschließt die Aufstellung der 45. Änderung des Flächennutzungsplans (Windenergieanlagen) mit Steuerungswirkung gemäß § 35 Abs.3 Satz 3 BauGB. Der räumliche Geltungsbereich der 45. Änderung des Flächennutzungsplans umfasst den gesamten Außenbereich im Samtgemeindegebiet.
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ungeändert beschlossen
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ungeändert beschlossen
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ungeändert beschlossen
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