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Ausschuss für Umwelt, Planen und Bauen der Gemeinde Hanstedt - 14.02.2017
Grunddaten
- Datum:
- Di., 14.02.2017
- Uhrzeit:
- 19:00
- Raum:
- Alter Geidenhof
- Ort:
- Buchholzer Straße 1, 21271 Hanstedt
Tagesordnung
+/- | TOP | Betreff | Vorlage | Beschlussart | |||||||||||||
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Öffentlicher Teil | |||||||||||||||||
Bebauungsplan "Am Mühlenweg" mit örtlicher Bauvorschrift mit Teilaufhebung des Bebauungsplanes "Mühlenweg"
- Beratung über den aktualisierten Entwurf des Bebauungsplanes
- Beschluss über die öffentliche Auslegung und Beteiligung der Behörden
WortprotokollGD Muus berichtet von dem bisherigen Verfahrensgang der Planung. Anschließend bittet er den Ortsplaner, Herrn Patt, den städtebaulichen Entwurf und die Festsetzungen des Bebauungsplanes zu erläutern. Herr Patt weist in diesem Zuge darauf hin, dass alle Behörden bei einem Termin zur Erschließung im Herbst 2016 keine Bedenken gegen die verkehrliche Erschließung über den Mühlenweg geäußert hätten, weil selbst der Verkehr der Maximalbelastung noch gut abgewickelt werden könne. Zu einer Ertüchtigung des Toppenstedter Weges wurden von den Behörden Bedenken in Bezug auf die Belange des Naturschutzes und des Ausbaustandards geäußert und die Maßnahme verkehrstechnisch als nicht erforderlich angesehen. Allerdings sei es die Entscheidung der Gemeinde, ob die Ertüchtigung erfolgen solle.
Der neue Entwurf sehe anstatt eines Fuß- und Radweges eine Verkehrsfläche vor, die auf den Toppenstedter Weg einmündet. Der Toppenstedter Weg sei bereits als öffentliche Verkehrsfläche ohne Einschränkungen gewidmet.
Nachfolgend erläutert Herr Patt die vorgeschlagenen Änderungen zu den Festsetzungen des B-Planes und der örtlichen Bauvorschrift. Für das WA 2, südlich der zweigeschossigen Mehrfamilienhäuser, empfehle er, eine zwingende Zweigeschossigkeit vorzugeben, damit das Straßenbild einheitlich erscheine und keine Bungalows zwischen zweigeschossigen Häusern entstehen können.
Anschließend erläutert Herr Bergmann von dem Ingenieurbüro „Sweco“ die Planung für die Ertüchtigung des Toppenstedter Weges in den einzelnen Wegeabschnitten. Die Fahrbahnbreite sei mit 3m vorgesehen. Das Oberflächenwasser müsse in die Grünstreifen versickern. In der folgenden Diskussion erklärt AM Rühe, er halte die verkehrliche Anbindung über den Toppenstedter Weg für völlig unnötig. Die CDU-Fraktion werde der Maßnahme nicht zustimmen, da sie nur Kosten verursache und die Bäume gefährde.
AM Witte befürwortet den neuen Vorschlag. Er sehe die Bäume an dem Weg nicht gefährdet. Durch die Maßnahme würde der Schotterabschnitt wegfallen. Sollte sich zeigen, dass die Inanspruchnahme Probleme bereite, könne man Regulierungen treffen. Der Weg wäre damit für die nächsten Jahrzehnte in einem guten Zustand.
RM Frau Rademacher spricht sich gegen eine Ertüchtigung des Toppenstedter Weges aus. Sie bezweifelt die Notwendigkeit und möchte den Weg im jetzigen Zustand erhalten.
RM Heuer erklärt, sein Herz hänge nicht an einer Ertüchtigung des Weges. Ein regelkonformer Ausbau würde nicht erfolgen können. Er sehe einen Vorteil darin, wenn der Zustand des Toppenstedter Weges für Radfahrer verbessert werden würde.
AM Suhr spricht sich gegen eine Ertüchtigung aus, da auch die beteiligten Behörden keine Notwendigkeit dieser Anbindung sehen.
Auf Nachfrage des Vorsitzenden antwortet FBL Stödter, die Gesamtkosten für die Ertüchtigung des Weges würden bei rund 100.000 € liegen. Die Verteilung der Kosten auf die Beteiligten müsse im städtebaulichen Vertrag geregelt werden.
Weiter weist Herr Stödter auf einen Fehler in der SV hin. Die Fahrbahnbreite solle nur 3 m und nicht 4 m betragen.
Er beantwortet vorab gestellte Fragen der Anlieger wie folgt:
In der weiteren Beratung herrscht Einvernehmen, die Anzahl der zulässigen Vollgeschosse für die Bauzeile südlich der Mehrfamilienhäuser (WA2) auf zwingend II festzusetzen.
Bezüglich der ÖBV befürwortet AM Witte, dass bei den Mehrfamilienhäusern keine Fassaden mit weißen Materialien entstehen können. AM Heuer regt an, einen Anteil von 15 % auch in den Farben der Fassaden von Nebenanlagen und Garagen (Nr. 2 Abs. 2 der ÖBV) zuzulassen.
AM Rühe spricht sich dafür aus, die Bauherren nicht zu sehr einzuschränken. Er schlage vor, für die II-geschossigen Bereiche einen Anteil von 15 % und für die I-geschossigen Bereiche einen Anteil von 25 % für andere Materialien in den Farben entsprechend des 2. Absatzes der ÖBV festzusetzen.
Der Vorsitzende unterbricht die Sitzung für Einwohnerfragen. Hier wird auf die Bedeutung des Toppenstedter Weges als touristischer Weg hingewiesen. Es werden Probleme mit dem Begegnungsverkehr bei einer Ertüchtigung gesehen. Auch die Situation der Einmündung des Mühlenweges in die Winsener Straße wird als kritisch bewertet. Weiter wird darauf hingewiesen, dass der Weg im weiteren Verlauf sehr große Schäden durch Wurzeleinwüchse und Löcher aufweise.
Um 20.14 Uhr öffnet der Vorsitzende die Sitzung wieder. AM Rühe stellt den Antrag, die Anbindung an den Toppenstedter Weg, wie mit dem Planungsentwurf im August 2016 vorgesehen, nur als Fuß- und Radweg vorzusehen. Der Vorsitzende lässt über den Antrag abstimmen. Es ergeht folgendes
Abstimmungsergebnis:
Damit ist der Antrag von AM Rühe angenommen, im Entwurf des Bebauungsplanes „Am Mühlenweg“ die Anbindung an den Toppenstedter Weg nur als Fuß- und Radweg vorzusehen.
Es herrscht Einvernehmen, dass im B-Planentwurf in der Bauzeile südlich der Mehrfamilienhäuser (WA 2) eine zweigeschossige Bauweise zwingend vorgegeben werden soll.
Weiter herrscht Einvernehmen, die textliche Festsetzung bezüglich der Höhenlage der Oberkante Fertigfußboden ebenso wie die Vorgaben der ÖBV zur First- und Traufhöhe sowie Dachneigung, wie in der SV vorgeschlagen, festzusetzen.
Bezüglich der Fassadengestaltung wird auf Antrag der AM Witte und AM Rühe abgestimmt, ob der Anteil für andere Fassadengestaltung als Ziegelstein für den Bereich, in dem 2-geschossige Bauweise vorgeben wird auf 15 % reduziert wird und für den übrigen Bereich auf 25 % festgesetzt wird. Weiter soll die Verwendung anderer Farbtöne als rot- rotbraun entsprechend Abs. 2 (Farbtöne für Nebenanlagen und Garagen) möglich sein.
Es ergeht folgendes
Abstimmungsergebnis:
Damit ist der Antrag von AM Witte und AM Rühe angenommen. Danach dürfen im WA 1 maximal 25 %, im WA 2 und WA 3 maximal 15 %, jeder Fassadenseite andere Materialien für die Fassadengestaltung verwendet werden. Hinsichtlich der zu verwendenden Farben ist nachfolgender Absatz 2 anzuwenden. (2) Fassaden von Nebenanlagen und Garagen sind auch aus Holz in gedeckten Farbtönen (Rot-Rotbraun: RAL 3003, 3004, 3011 / Grau Töne: RAL 7038, 7040, 7042, 7046 / Blau-Töne: RAL 5014, 5024 / Grün-Töne: RAL 6011, 6021 oder ähnliche) zulässig. Hellbezugswerte 30 bis 70 nach Eurocolorsystem.
Abschließend lässt der Vorsitzende über den Entwurfs- und Auslegungsbeschluss abstimmen. Es ergeht folgender
Beschluss:
Der Fachausschuss empfiehlt dem Verwaltungsausschuss folgenden Beschluss zu fassen: Der Entwurf des Bebauungsplanes „Am Mühlenweg, Hanstedt“, mit örtlicher Bauvorschrift mit Teilaufhebung des Bebauungsplanes „Mühlenweg“ (Stand: Januar 2017) wird mit den Änderungen:
gebilligt (siehe Anlage). Es wird seine öffentliche Auslegung gemäß § 3 (2) BauGB und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 (2) BauGB beschlossen.
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geändert beschlossen
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ungeändert beschlossen
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ungeändert beschlossen
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ungeändert beschlossen
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geändert beschlossen
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ungeändert beschlossen
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ungeändert beschlossen
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geändert beschlossen
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ungeändert beschlossen
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ungeändert beschlossen
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