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Ausschuss für Soziales und Ordnung der Samtgemeinde Hanstedt - 07.02.2017
Grunddaten
- Datum:
- Di., 07.02.2017
- Uhrzeit:
- 19:07
- Raum:
- Alter Geidenhof
- Ort:
- Buchholzer Straße 1, 21271 Hanstedt
Tagesordnung
+/- | TOP | Betreff | Vorlage | Beschlussart | |
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Öffentlicher Teil | |||||
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ungeändert beschlossen
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Haushalt 2016/17 - Investitionsbeschluss über die Ersatzbeschaffung eines Hilfeleistungslöschgruppenfahrzeugs für die Stützpunktfeuerwehr Brackel
WortprotokollSGBgm Muus führt aus, dass die Grundlage aller Investitionsbeschlüsse für Feuerwehrfahrzeuge das Feuerwehr-Konzept der Samtgemeinde darstelle. Auch diese Beschaffung basiere auf dem Konzept. Nach aktuellen Abfragen bei der KWL wurde deutlich, dass eine Erhöhung der bestehenden Verpflichtungsermächtigung erforderlich sei. In der Vorlage sei eine Neubeschaffung erwähnt, trotzdem werde die Verwaltung selbstverständlich auch nach vergleichbaren ggf. kostengünstigeren Fahrzeugen (z.B. Vorführfahrzeugen) schauen.
Der Vorsitzende erteilt dem Ortsbrandmeister der Stützpunktwehr Brackel, Michael Garbers, das Wort. Er erläutert, dass das vorliegende Leistungsverzeichnis (LV) das Ergebnis der Arbeitsgruppe sei, die extra dafür eingerichtet wurde. Im Rahmen der Arbeitsgruppe wurden auch verschiedene Fahrzeuge angeschaut. Ein Fehler sei jedoch im LV enthalten. Das max. Fahrzeuggewicht sei mit 14,5 Tonnen angegeben. Richtig müsse es 13,25 Tonnen heißen. Der nach Norm vorgesehene Schaummitteltank sei für seine Wehr nicht erforderlich.
AM Marquardt seien drei, seines Erachtens, gravierende Fehler im LV aufgefallen, die er gerne geklärt haben möchte. Das bereits erwähnte zul. Gesamtgewicht mit 14,5 Tonnen, die von ihrer Leistung her zu groß dimensionierte Pumpe, sowie der größere Wassertank. Diese Leistungsangaben beschreiben kein Fahrzeug mehr vom Typ HLF 10, sondern entsprechen den Vorgaben für ein HLF 20. Weiterhin vermisse er die Stellungnahme des Samtgemeindekommandos.
SGBgm Muus erklärt dazu, dass die KWL genau dies prüfen werde und der Verwaltung ggf. derlei Unstimmigkeiten mitteile.
Der Vorsitzende fragt den Ortsbrandmeister, ob für die Wehr auch ein ggf. gleichwertiges Vorführfahrzeug in Frage kommen würde. Michael Garbers bejaht dies.
Da die Kosten der KWL bereits in den 260.000 € enthalten sind wird der Beschlussvorschlag geändert.
Beschluss: Beschlussvorschlag: Der Ausschuss für Soziales und Ordnung empfiehlt dem Rat der Samtgemeinde Hanstedt, folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat der Samtgemeinde Hanstedt fasst den Investitionsbeschluss zur Beschaffung des HLF 10 für die Freiwillige Feuerwehr Brackel. Hierfür wird die bereits durch den Haushaltsplan 2016/17 bereitgestellte Verpflichtungsermächtigung in Höhe von 260.000 € auf 290.000,00€ erhöht.
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geändert beschlossen
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ungeändert beschlossen
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