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Ausschuss für Jugend, Soziales und Senioren der Gemeinde Hanstedt - 19.11.2015
Grunddaten
- Datum:
- Do., 19.11.2015
- Uhrzeit:
- 19:00
- Raum:
- Alter Geidenhof
- Ort:
- Buchholzer Straße 1, 21271 Hanstedt
Tagesordnung
+/- | TOP | Betreff | Vorlage | Beschlussart | |
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Öffentlicher Teil | |||||
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zur Kenntnis genommen
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Haushalt 2015 - Antrag des Schützenvereins Hanstedt auf zusätzliche Einzelfall-Bezuschussung zur Neueindeckung der Hanstedter Schützen- und Festhalle
WortprotokollDer Präsident des Schützenvereins Hanstedt Herr Ehrhorn legt die Belange und Notwenigkeit der Dachsanierung des Schützenvereins Hanstedt noch einmal dar und bitte um Unterstützung.
Bgm Schierhorn betont die Einzelfallentscheidung und die Beantragung von Sonderregelungen nicht alltäglich werden soll. Bei dem Schützenhaus Hanstedt handelt es sich um einen gern genutzten Veranstaltungsort, der nicht nur von Vereinsmitgliedern genutzt wird. Der Einzelfallentscheidung liege eine Gegenleistung zu Grunde. Der Gemeinde Hanstedt steht es zu, den Veranstaltungsort in den nächsten 10 Jahren, 10-mal im Jahr kostenfrei zu nutzen.
Die Gegenleistung wird von dem Schützenverein gänzlich akzeptiert.
Beschluss: Der Ausschuss für Jugend, Soziales und Senioren empfiehlt dem Rat der Gemeinde Hanstedt, folgenden Beschluss zu fassen:
Dem Schützenverein Hanstedt wird für die Neueindeckung der Schützen- und Festhalle Hanstedt ein weiterer Betrag in Höhe von 16.000 € überplanmäßig gewährt. Der Schützenverein Hanstedt räumt der Gemeinde Hanstedt dafür im Gegenzug das Recht ein, das gemeinnützige Vereine, Verbände und sonstige Organisationen, die in der Gemeinde Hanstedt ansässig sind, die Schützenhalle für einen Zeitraum von 10 Jahren, für 10 Veranstaltungen je Jahr kostenfrei nutzen können. Im Einzelfall und in Abstimmung zwischen der Gemeindeverwaltung und dem Schützenverein Hanstedt kann dies auch ein entsprechender Verein, Verband oder eine sonstige Organisation sein, der/die in der Samtgemeinde Hanstedt ansässig ist oder auch ein sonstiger Veranstalter, dessen Veranstaltung im besonderen Interesse der Gemeinde Hanstedt ist und gemeinnützigen Zwecken dient.
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ungeändert beschlossen
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zur Kenntnis genommen
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