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Ausschuss für Bildung und Freizeit der Samtgemeinde Hanstedt - 23.06.2015
Grunddaten
- Datum:
- Di., 23.06.2015
- Uhrzeit:
- 19:02
- Raum:
- Alter Geidenhof
- Ort:
- Buchholzer Straße 1, 21271 Hanstedt
Tagesordnung
+/- | TOP | Betreff | Vorlage | Beschlussart | |
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Öffentlicher Teil | |||||
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5. Änderung der Kindertagesstättengebührensatzung
WortprotokollDie Samtgemeinde Hanstedt führt bei der aktuellen Gebührensatzung für die Kindertagesstätten die 5. Änderung durch.
Wesentliche Änderungen sind:
- Die Nutzungsgebührenübersicht wird um die Abrechnungsmöglichkeiten von 4 und 6 Betreuungsstunden im Krippenbereich ergänzt. - Das Elterngeld wird zum anrechenbaren Einkommen hinzugefügt. - Unterhaltsverpflichtungen gegenüber nicht im Haushalt lebenden Kindern werden als finanzielle Belastung bei dem anzurechnenden Einkommen abgezogen.
Die Änderungen bewirken einen zeitgemäßen Bedarf der Eltern im Krippenbereich und den Betreibern die Möglichkeit flexibler zu agieren. Mit den betroffenen Betreibern, die diese Anpassung unterstützen, werden diesbezüglich Gespräche geführt und individuelle Vereinbarungen getroffen.
Beschluss: Beschlussvorschlag: Der Fachausschuss empfiehlt dem Rat der Samtgemeinde Hanstedt folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat der Samtgemeinde Hanstedt beschließt die 5. Änderungssatzung der Gebührensatzung für die Kindertagesstätten in der Samtgemeinde Hanstedt. Die Änderung tritt zum 01.08.2015 in Kraft.
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ungeändert beschlossen
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