Der Landkreis Harburg ist verpflichtet, Ausschreibungen im Rahmen eines Vergabeverfahrens vorzunehmen. Als Grundlage hierfür dienen die Bestimmungen des Vergaberechts auf nationaler und europäischer Ebene. Alle Vergabeverfahren werden nach folgenden Grundsätzen durchgeführt:
- Wettbewerbsgrundsatz
- Transparenzgebot
- Pflicht zur Gleichbehandlung und Nichtdiskriminierung
- Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit
- Korruptionsprävention
Sofern bei den Beschaffungen bestimmte Beträge überschritten werden, werden die Vergabeverfahren von der Zentralen Vergabestelle durchgeführt.
Die Zentrale Vergabestelle betreut sämtliche Ausschreibungs- bzw. Vergabeverfahren der Kreisverwaltung von der Einleitung des Vergabeverfahrens bis zur Auftragsvergabe. Ebenfalls begleitet die Zentrale Vergabestelle des Landkreises die Vergabeverfahren der teilnehmenden kreisangehörigen Kommunen.