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Reisepass Ausstellung neu wegen Namensänderung bei Heirat oder Begründung einer Lebenspartnerschaft

Allgemeine Informationen

Nach einer Namensänderung bei einer Eheschließung oder Begründung einer Lebenspartnerschaft wird ein neuer Reisepass benötigt.

Die Ausstellung eines neuen Reisepasses ist nur notwendig, wenn der Reisepass weiterhin genutzt wird.

Verfahrensablauf

Die antragstellende Person muss für die Beantragung des Reisepasses (e-Pass) persönlich vorstellig werden. Der Antrag wird vor Ort mit dem Bearbeiter ausgefüllt. Der Antragsteller/die Antragstellerin muss lediglich unterschreiben.

Der Antragsteller/die Antragstellerin muss ihre Fingerabdrücke abgeben.

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der der Hauptwohnsitz ist.

 Die Zuständigkeit liegt bei der Samtgemeinde Hanstedt.

Welche Unterlagen werden benötigt?
  • aktuelles biometrietaugliches Lichtbild, im Passformat (45 x 35 mm) im Hochformat, Frontalaufnahme ohne Rand, ohne Kopfbedeckung und ohne Bedeckung der Augen
  • der jetzige Reisepass
  • Geburtsurkunde
  • Eheurkunde. Es wird auch die Vorlage von Familienbüchern akzeptiert.
  • Lebenspartnerschaftsurkunde
Welche Gebühren fallen an?
  • Gebühr:37,50 EUR
    Reisepass für Antragsteller/-innen unter 24 Jahren (32 Seiten)
  • Gebühr:59,50 EUR
    Reisepass unter 24 Jahren (48 Seiten - Vielreisende)
  • Gebühr:70,00 EUR
    Reisepass für Antragsteller/-innen über 24 Jahre (32 Seiten)
  • Gebühr:92,00 EUR
    Reisepass über 24 Jahre (48 Seiten - Vielreisende)
Zahlungsarten
  • Barzahlung
  • EC-Kartenzahlung
Welche Fristen muss ich beachten?
  • Geltungsdauer:10 Jahre
    für Antragsteller/-innen über 24 Jahre
  • Geltungsdauer:6 Jahre
    für Antragsteller/-innen unter 24 Jahre
Bearbeitungsdauer
  • Bearbeitungsdauer:4 Wochen
Was sollte ich noch wissen?

Der Reisepass kann nicht sofort nach der Antragstellung mitgenommen werden, da dieser in der Bundesdruckerei in Berlin hergestellt wird. Wird der Reisepass früher benötigt, kann ein Expresspass beantragt werden.

Sollte unmittelbar im Anschluss an die Eheschließung oder Begründung einer Lebenspartnerschaft eine Auslandsreise beabsichtigt sein, kann die Ausstellung eines neuen Reisepasses bereits vor der Eheschließung oder Begründung der Lebenspartnerschaft beantragt werden; die Aushändigung erfolgt in jedem Falle erst nach der Eheschließung bzw. Begründung der Lebenspartnerschaft und bei Vorliegen der die Namensführung belegenden Unterlagen.


zuklappenAnsprechperson
Frau Jaymie Melina MüllerStandort anzeigen
Sachbearbeiterin BürgerbüroAmt / Bereich
FB 3 - BürgerserviceTeam Ordnung
Samtgemeinde Hanstedt - Rathaus, Zimmer 002 - Bürgerservice - Bürgerbüro // EG
Rathausstraße 1
21271 Hanstedt
Telefon: 04184 80331
E-Mail:
photo
Frau Christine FeyStandort anzeigen
Sachbearbeiterin BürgerbüroAmt / Bereich
FB 3 - BürgerserviceTeam Ordnung
Samtgemeinde Hanstedt - Rathaus, Zimmer 002 - Bürgerservice - Bürgerbüro // EG
Rathausstraße 1
21271 Hanstedt
Telefon: 04184 803-32
Telefax: 04184 803-49
E-Mail:
photo
Frau Sandra HenkelStandort anzeigen
Sachbearbeiterin BürgerbüroAmt / Bereich
FB 3 - BürgerserviceTeam Ordnung
Samtgemeinde Hanstedt - Rathaus, Zimmer 003 - Bürgerservice - Bürgerbüro // EG
Rathausstraße 1
21271 Hanstedt
Telefon: 04184 803-33
Telefax: 04184 803-49
E-Mail:
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