Inhaltsbereich

Handwerksrolle: Betriebsfortführung/-übernahme - Eintragung

Allgemeine Informationen

Wird ein Betrieb eines zulassungspflichtigen Handwerks nach dem Tod des Inhabers übernommen, muss auch der Nachfolger die Voraussetzungen für die Eintragung in die Handwerksrolle erfüllen.

Dies gilt nicht, wenn

  • der Ehegatte,
  • der Lebenspartner,
  • der Erbe,
  • der Testamentsvollstrecker, Nachlassverwalter, Nachlassinsolvenzverwalter oder Nachlasspfleger

den Betrieb als Inhaber fortführen.

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt bei der Handwerkskammer (HWK), in deren Bezirk die Betriebsstätte liegt.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Welche Fristen muss ich beachten?

Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.


zuklappenExterne Behörden
Handwerkskammer (HWK) Braunschweig-Lüneburg-StadeFriedenstraße 6
21335 Lüneburg
Telefon: 04131 712-0
Telefax: 04131 712-201
E-Mail: Homepage: htt­p://ww­w.hwk-bls.­de/

 
<zurück