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Elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale Änderung der Steuerklasse von Ehepartnern/Lebenspartnern

Allgemeine Informationen

Die Höhe der Lohnsteuer, die von Ihrem Arbeitslohn einbehalten wird, richtet sich nach der Steuerklasse.
Leben Sie und Ihre Ehepartnerin oder -partner oder Ihre Lebenspartnerin oder -partner (im Folgenden für beides: Partnerin und Partner) nicht dauernd getrennt, können Sie zwischen folgenden Steuerklassenkombinationen wählen:

  • IV/IV,
  • III/V oder
  • Steuerklasse IV mit Faktor. Die Steuerklasse IV mit Faktor wird auch als Faktorverfahren bezeichnet.

Um Ihre Steuerklasse zu ändern, müssen Sie bei Ihrem örtlich zuständigen Finanzamt grundsätzlich einen gemeinsamen Antrag stellen. Das gilt auch für eine neue Zuordnung der Steuerklassen III und V.
Für den Wechsel von Steuerklasse III/V auf IV/IV reicht es aus, wenn nur Sie oder Ihre Partnerin beziehungsweise Ihr Partner den Antrag stellen.
Sie können zum Beispiel in folgenden Fällen eine Steuerklassenänderung beantragen: Sie oder Ihre Partnerin beziehungsweise Ihr Partner

  • beziehen keinen Arbeitslohn mehr oder
  • fangen nach Arbeitslosigkeit wieder an zu arbeiten.

Sie können die Steuerklasse auch mehrfach im Jahr wechseln.

Wenn Sie und Ihre Partnerin oder Ihr Partner dauernd getrennt leben, müssen Sie hierüber Ihr örtlich zuständiges Finanzamt informieren, so dass die Steuerklasse geändert wird (I statt III/V oder IV/IV).

Hinweis:
Seit Inkrafttreten des Gesetzes zur Einführung des Rechts auf Eheschließung für Personen gleichen Geschlechts am 1.10.2017 können in Deutschland keine neuen Lebenspartnerschaften mehr begründet werden. Gleichgeschlechtliche Paare können seit diesem Zeitpunkt die Ehe miteinander eingehen und sind damit verschiedengeschlechtlichen Paaren gleichgestellt.
Bestehende Lebenspartnerschaften können in eine Ehe umgewandelt werden. Eine Verpflichtung hierzu besteht jedoch nicht. Bereits bestehende Lebenspartnerschaften können in der bisherigen Form fortgesetzt werden.

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt bei dem für Sie zuständigen Finanzamt.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Sie müssen keine Unterlagen einreichen.

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen keine Gebühren an.

Welche Fristen muss ich beachten?

Ein Wechsel der Steuerklasse wird mit dem 1. des auf die Antragstellung folgenden Monats wirksam.

Rechtsbehelf

Rechtsbehelfsmöglichkeiten im Stadium eines Antrages sind nicht gegeben. Im Falle einer Ablehnung der beantragten Steuerklasse durch das Finanzamt können Sie Einspruch einlegen.


zuklappenExterne Behörden
Finanzamt WinsenVon-Somnitz-Ring 6
21423 Winsen (Luhe)
Telefon: 04171 6560
Telefax: 04171 656115
E-Mail: Homepage: htt­p://ww­w.of­d.­nie­der­sach­sen.­de/­mas­ter/0,,C583960_N9615_L20_D0_I636,00.html

Mo. bis Fr.: 8.00 - 12.00 Uhr,
Do.: 14.00 - 17.00 Uhr
oder nach Vereinbarung 
Finanzamt BuchholzBgm.-Adolf-Meyer-Straße 5
21244 Buchholz in der Nordheide
Telefon: 04181 2030
Telefax: 04181 2034444
E-Mail: Homepage: htt­p://ww­w.of­d.­nie­der­sach­sen.­de/­mas­ter/C530947_N9615_L20_D0_I636.html

Mo. - Fr.: 7.30 - 12.30 Uhr,
Do. (nur Infothek): 13.30 - 17.00 Uhr
und nach Vereinbarung
(vor Feiertagen nur 7.30 - 12.30 Uhr) 
zuklappenExterne Ansprechpartner/in
Finanzamt Winsen (Luhe) VCard
Von-Somnitz-Ring 6
21423 Winsen (Luhe)
Telefon: 04171 656-0
E-Mail: Homepage: htt­ps://lst­n.­nie­der­sach­sen.­de/­steu­er/­fi­nan­zaem­ter/­fi­nanz­amt-win­sen-luhe-67868.htmlÖffnungszeiten:

  •  Mo.: 08:00 - 12:00 Uhr

  • Di.: 08:00 - 12:00 Uhr

  • Mi.: für den Publikumsverkehr geschlossen

  • Do.: 08:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 17:00 Uhr

  • Fr.: 08:00 - 12:00 Uhr und nach Vereinbarung


 
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